8.000 Euro gefordert

Nachwuchstrainer wollte Otto Konrad erpressen – Strafe

Fußball
05.04.2012 15:15
Ein Nachwuchstrainer, der den aktuellen ÖFB-Team-Tormanntrainer Otto Konrad erpressen wollte, ist am Donnerstag von einem Salzburger Schöffensenat zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. In einem E-Mail hatte der ehemalige Jugendleiter der Sektion Fußball bei einem Salzburger Verein laut eigener Aussage im April des Vorjahres "läppische 8.000 Euro" vom 47-jährigen Ex-Internationalen gefordert.

In weiteren Mails an den Sektionsleiter brachte der Angeklagte den damals als Tormann-Trainer bei diesem Verein tätigen Konrad und einen weiteren Ex-Kicker in Verbindung mit dem Suchtgiftmilieu. Falls Konrad nicht zahle, werde er seine Informationen einer Zeitung verkaufen, drohte der Nachwuchsbetreuer. Für diesen Erpressungsversuch bekam er nun vor Gericht die Rechnung präsentiert. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

"Soll das Erpressung oder Spaß sein?"
"Zuerst habe ich geglaubt, das ist ein Schmäh, ein Witz", sagte der als Zeuge geladene Ex-ÖFB-Teamkeeper Konrad zu der Vorsitzenden des Schöffensenates, Sabine Berger. "Auf das erste von insgesamt drei Mails habe ich noch zurückgeschrieben, weil ich den Sinn nicht verstanden habe - soll das Erpressung oder Spaß sein?" Konrad, der bei Erhalt der Mails erst seit einem Monat dem Betreuerstab des Vereins angehörte, zeigte die wirr formulierten Mails einem befreundeten Polizisten, der sie der Staatsanwaltschaft weiterleitete.

"Wir wussten nicht, wer dahinter steckt, ob es gefährlich ist", erklärte Konrad. Seine Familie sei sehr besorgt gewesen. Laut Konrad sind die Anschuldigungen des Mannes, den er vor dem Prozess noch nie gesehen haben will, an den Haaren herbeigezogen, skurril, nicht nachvollziehbar und ein Schwachsinn. "Ich habe ein reines Gewissen." Konrads Trainertätigkeit bei dem Salzburger Klub wurde vor zwei Monaten einvernehmlich gelöst.

Mails als Retourkutsche?
Offenbar waren die Mails auch eine Retourkutsche des Angeklagten dafür, dass er vom Verein nach siebenmonatiger Tätigkeit entlassen worden war. "Wir waren mit seiner Arbeit nicht zufrieden", gab der zuständige Sektionsleiter zu Protokoll. Der Beschuldigte - er ist Akademiker und siebenmal wegen Diebstahls vorbestraft - gestand, dass er die Mails am 20. und 21. April an Konrad und auch zahlreiche Mails an den Sektionsleiter geschickt hatte.

Seine Rechtfertigung bezeichnete die Richterin in der Urteilsbegründung als nicht glaubwürdig und dubios: Als er noch Jugendleiter und Jugendtrainer war, sei er auf der Sportanlage, "es war stockdunkel", mehrmals von vier unbekannten Personen aufgesucht worden, die ihn gefragt hätten, ob er ihnen Kokain besorgen könne. Er habe ja Kontakte zu gewissen Leuten, 1994/95 habe es ja eine Kokainaffäre gegeben. Nachdem er die Männer dazu aufgefordert hatte, ihn in Ruhe zu lassen, hätten diese ihm dann gedroht, er sei schneller vom Verein weg, als er denken könne.

Bewährungsstrafe als Präventivmaßnahme
Außerdem seien ihm ein Notebook, ein Telefon und auch noch andere Gegenstände im Gesamtwert von 8.000 Euro in der Umkleidekabine gestohlen worden, führte der Angeklagte weiter aus. Otto Konrad habe mit den Diebstählen aber nichts zu tun, beteuerte er. Das Gericht nahm an, dass er den Bekanntheitsgrad von Konrad habe ausnutzen wollen.

Die Bewährungsstrafe begründete die Vorsitzende als "Androhung, um Sie vor weiteren Straftaten abzuhalten". Für das Delikt der schweren Erpressung ist ein Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren festgelegt.

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(Bild: KMM)



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