ACTA soll Produkt- und Markenpiraterie verhindern und weltweit den Schutz geistigen Eigentums verbessern. Kritiker befürchten aber eine Beschränkung der Freiheit im Internet. Vor diesem Hintergrund und angesichts massiver Proteste hatte die EU-Kommission, die ACTA ausgehandelt hatte, im Februar beschlossen, den EuGH um eine Prüfung zu bitten.
Am Mittwoch einigte sich die EU-Kommission darauf, welche Frage sie dem EuGH genau vorlegen will, damit dieser die Rechtmäßigkeit des Vertrags prüft. Sie lautet: "Ist das Anti-Produktpiraterie-Handels-Abkommen (ACTA) vereinbar mit den Europäischen Verträgen, insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union?"
Das Thema soll dem EuGH in den kommenden Wochen übermittelt werden, das Gericht dürfte erst in einigen Monaten ein Urteil fällen. Das Europaparlament wollte noch vor dem Sommer über ACTA abstimmen. Im März hatte der Ausschuss des Parlaments für internationalen Handel es abgelehnt, den EuGH bezüglich ACTA anzurufen. Einige Abgeordnete werfen der EU-Kommission vor, lediglich auf Zeit zu spielen und ein Abklingen des Widerstands gegen ACTA abwarten zu wollen.
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