Es liege wegen der Höhe der Strafe Fluchtgefahr vor, erklärte das Gericht. Erschwerend sei dem Angeklagten, der seit 1989 in Österreich lebt, unter anderem angerechnet worden, dass er die Tat zusammen mit anderen verübt habe.
Mildernd seien seine Unbescholtenheit und das lange Zurückliegen des Mordes zu werten gewesen, so der Richter. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig, die Verteidigung legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.
Mit Fleischerbeilen und Messern Dorfvorsteher getötet
Laut Staatsanwaltschaft habe es zwischen einem in der Türkei lebenden Bruder des Angeklagten und dem Dorfvorsteher seit 2005 einen Streit über Hirtengelder gegeben. In weiterer Folge sei es zu Feindseligkeiten gekommen, die in einer Familienfehde gipfelten.
Der Vater des Angeklagten habe schließlich beschlossen, den Dorfvorsteher zu töten, der Angeklagte und seine drei Brüder leisteten daraufhin im Juni 2006 dem Willen Folge und töteten ihr Opfer mit Fleischerbeilen und Messern.
Brüder bereits zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt
Für Mittwoch waren ursprünglich mehrere Personen zur Aussage vor Gericht erwartet worden, sie erschienen allerdings nicht. Lediglich die Einvernahmeprotokolle zweier türkischer Tatzeugen wurden verlesen. Der Inhaber jener Metzgerei, in dessen Geschäft die Tat verübt worden war, habe den Mann den Protokollen zufolge auf einem Foto identifizieren können.
Der Prozess war wegen der Ladung weiterer Zeugen aus der Türkei bereits zwei Mal, im Mai 2009 sowie im Oktober 2010, vertagt worden. Die drei Brüder des Angeklagten wurden laut Staatsanwaltschaft bereits wegen Mordes in der Türkei und in Deutschland zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.
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