Urkunde gefälscht

Deutscher Koch täuschte eigenen Tod vor – verurteilt

Österreich
04.04.2012 12:21
Um sich einem Strafverfahren in Salzburg und Deutschland und der Rückzahlung von Schulden in Höhe von 70.000 Euro zu entziehen, hat ein gelernter Koch aus Deutschland seinen Tod mit einer von ihm gefälschten Sterbeurkunde vorgetäuscht. Dafür und für zwei schwere Betrügereien mit einem Gesamtschaden von 6.100 Euro kassierte der reumütig geständige Angeklagte nun eine rechtskräftige, unbedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten.

"Er war im Grunde seines Herzens ein liebevoller Mensch", richtete eine vermeintliche Tante des 47-Jährigen am 1. Februar 2012 in einem Brief der Salzburger Richterin aus. In dem vom Angeklagten selbst verfassten Schreiben war zu lesen, dass der Mann nach einem Verkehrsunfall am 16. Jänner 2012 in einer Spezialklinik gestorben sei. Dem Brief war zudem die Kopie der Sterbeurkunde beigefügt, die, wie sich später herausstellte, vom 47-Jährigen gefälscht worden war.

"Eine Dreistigkeit, die man selten sieht"
Das Muster einer Sterbeurkunde bezog der Mann aus dem Internet. "Ich setzte die Daten ein. Ich hatte ein anderes Dokument, auf dem der Stempel von Marburg drauf war", so der gelernte Koch. Eine weitere Kopie der gefälschten Urkunde hatte der Deutsche bereits am 25. Jänner 2012 an das Meldeamt der Gemeinde Henndorf im Salzburger Flachgau geschickt - dort hatte der Arbeitslose zuletzt gewohnt.

Nachdem die Behörden jedoch auch eine beglaubigte Abschrift der Sterbeurkunde vom Standesamt Marburg verlangt hatten, flog die Fälschung schließlich auf. Der Deutsche wurde am 14. März aufgrund eines europäischen Haftbefehls in der Stadt Salzburg festgenommen. Der Staatsanwalt bezeichnete die Fälschung der Sterbeurkunde, also die Fälschung eines Beweismittels, als "eine Dreistigkeit, die man selten sieht".

Zwei weitere Verfahren wegen schweren Betruges
Bereits vor dieser Tat war am Landesgericht Salzburg seit Längerem ein Strafverfahren gegen den Deutschen wegen schweren Betruges anhängig. Der Angeklagte hatte sich im Herbst 2010 als Vermieter einer Wohnung ausgegeben und einem Nachmieter unrechtmäßig eine Kaution sowie Geld für Elektrogeräte im Wert von insgesamt 2.795 Euro herausgelockt. Außerdem hatte er einer Immobilienfirma in Henndorf eine Provision von 3.348 Euro nicht bezahlt. Zu dem im November 2011 anberaumten Prozesstermin war der Deutsche jedoch nicht erschienen.

Offene Strafe in Deutschland
Am Mittwoch beteuerte der in Österreich bisher unbescholtene Mann, er wolle den Schaden wiedergutmachen und seine Schulden tilgen. Hilfe erhofft er sich von Freunden und der Schuldnerberatung. Außerdem möchte er sich nach seiner Haftentlassung einer Therapie unterziehen. "Ansätze eines positiven Charakters sind vorhanden", sagte der Verteidiger.

Doch auch in Deutschland hat der Angeklagte noch eine offene Strafe von zwei Jahren und drei Monaten zu verbüßen. "Eine Auslieferung wurde bisher noch nicht beantragt", so die Richterin.

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