Überwachungsstaat

Grüne unterstützen Klage gegen Vorratsdaten

Web
30.03.2012 15:38
Die Grünen unterstützen eine Verfassungsklage der Initiative "AK Vorrat" gegen die am 1. April in Kraft tretende Vorratsdatenspeicherung. Konkret will man 1.000 Bürgerinnen und Bürger gewinnen, die eine Vollmacht für eine Individualbeschwerde unterschreiben, sagte Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser am Freitag in einer Pressekonferenz. Er hofft auf die größte Verfassungsklage der Zweiten Republik: "Es sind viele, die sich den ausufernden Überwachungsstaat nicht mehr gefallen lassen."

Die Grünen und die "AK Vorrat" sehen - wie viele andere Kritiker - die Grundrechte auf Datenschutz sowie die Privatsphäre durch die sechsmonatige Speicherung von Kommunikationsdaten (siehe Infobox) verletzt. Ziel der Verfassungsklage ist die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung, die aufgrund einer EU-Richtlinie in Österreich eingeführt werden musste. Auch in anderen europäischen Staaten hätten die Höchstgerichte die Vorratsdatenspeicherung gekippt, so Steinhauser. Eine Drittel-Beschwerde der Opposition sei an der FPÖ gescheitert, welche die Beschwerde nun über das Land Kärnten einbringen will.

82.000 Österreicher haben Petition bereits unterschrieben
Der "Arbeitskreis Vorrat" wurde mit dem Ziel gegründet, die Vorratsdatenspeicherung zu bekämpfen. 82.000 Österreicher haben laut Homepage bereits eine entsprechende Bürgerinitiative unterzeichnet. Darin wird die Regierung aufgefordert, gegen die Gesetzesmaßnahme aufzutreten sowie die Anti-Terror-Gesetzgebung in Österreich zu evaluieren. Damit sei man die zweitgrößte Bürgerinitiative in der Geschichte der Zweiten Republik, so der Obmann des "AK Vorrat", Andreas Krisch. Aufgefordert, sich der Verfassungsbeschwerde anzuschließen, seien alle Personen, die in Österreich Telefon- oder Internetanschlüsse angemeldet haben.

Eingriff in die Privatsphäre
"Wir haben keinen anderen Weg, als unmittelbar zum VfGH zu gehen", betonte auch Christof Tschohl, Jurist und Mitarbeiter am Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte. Die Speicherung von personenbezogenen Daten selbst bedeute bereits einen Eingriff in die Privatsphäre. Zudem sei die Informations- und Meinungsfreiheit, etwa im Bereich des Redaktionsgeheimnisses, betroffen. Überprüft werden müsse die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme im Hinblick auf Nutzen und Nachteile für die Bürger. "Der VfGH wird die Gretchenfrage zu beantworten haben." Und auch auf europäischer Ebene werde man die Richtlinie weiter überprüfen müssen, so Tschohl.

BZÖ schließt sich Verfassungsklage an
Auch BZÖ-Sicherheitssprecher Peter Westenthaler kündigte am Freitag an, sich mit seiner Partei der Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung anzuschließen – obwohl diese Initiative teilweise von den Grünen ausgehe, wie man in einer Aussendung betonte. Im Interesse der Freiheit gelte es aber, "parteipolitische Interessen hinantzustellen". Westenthaler appellierte deshalb, sich auf www.verfassungsklage.at dieser Klage anzuschließen. Die Bürgerrechte müssten verteidigt werden.

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