Nichts gewusst?

DSK will bei Sex-Partys “naiv” gewesen sein

Ausland
29.03.2012 07:24
Die französische Justiz wirft Dominique Strauss-Kahn Zuhälterei vor. Der frühere IWF-Chef verteidigt sich: Er sei bei seinen Sex-Partys "naiv" gewesen. Strauss-Kahn blieb laut einem Bericht der Tageszeitung "Le Monde" im Polizeiverhör bei seiner Verteidigungsstrategie, der zufolge er nicht wusste, dass die Teilnehmerinnen bei den Sex-Partys Prostituierte waren: "Was mich betrifft, ich frage die Leute nicht über ihr Privatleben aus."

Strauss-Kahn habe sich bei der Befragung im Polizeigewahrsam auch geweigert, die Namen der Teilnehmer der Sex-Partys in Paris, Brüssel oder Washington zu nennen, berichtete die Zeitung unter Berufung auf die Verhörprotokolle weiter. Der 62-Jährige habe als Grund für seine Weigerung die fehlende Geheimhaltung bei den Ermittlungen genannt.

Der frühere Hoffnungsträger der französischen Sozialisten soll regelmäßig an Sex-Partys teilgenommen haben, die von Unternehmern bezahlt wurden. Am Montag eröffnete die Staatsanwaltschaft im nordfranzösischen Lille gegen DSK ein Ermittlungsverfahren wegen "organisierter Zuhälterei" (siehe Infobox).

Strauss-Kahn: "Nie Verkehr unter Zwang"
Strauss-Kahn widersprach laut "Le Monde" aber den Aussagen eines Callgirls, wonach sie bei einem der Abende im Dezember 2010 in Washington gegen ihren Willen zu Sex-Praktiken gezwungen worden sei. Es habe "nie Verkehr unter Zwang" gegeben, versicherte der frühere IWF-Chef demnach. DSK sprach dem Bericht zufolge von "Lüge" und "Fehler". Die Frau, die sich belgischen Ermittlern gegenüber geäußert hatte, erstattete nie Anzeige. Auch eine weitere Frau beschrieb laut "Le Monde" gewalttätige und "bestialische" Praktiken.

Der 62-Jährige wies dem Bericht zufolge auch Aussagen einer Prostituierten zurück, denen zufolge er sich nach den Sex-Tarifen einer bestimmten Frau erkundigt habe. Dies wäre ein Hinweis darauf, dass der Ex-IWF-Chef doch wusste, dass es sich um Prostituierte handelte.

Frauen in SMS als "Material" bezeichnet
In einem ausführlichen SMS-Austausch mit einem Unternehmer hatte Strauss-Kahn in Bezug auf die Frauen von "Material" gesprochen. Der Ex-IWF-Chef räumte dem Bericht zufolge im Verhör ein, dass diese Wortwahl "ungehörig und unangemessen" gewesen sei. Strauss-Kahn fügte demnach zu seiner Entschuldigung hinzu, in einer SMS sei es eben praktischer, nur "ein Wort zu verwenden statt einer Liste von Vornamen".

Erste Anhörung in US-Zivilklage
In der US-Zivilklage gegen DSK wegen versuchter Vergewaltigung des Zimmermädchens Nafissatou Diallo fand am Mittwoch vor einem Gericht in New York die erste Anhörung statt. Diallo fordert vom Ex-IWF-Chef, dem sie einen sexuellen Übergriff im Mai 2011 vorwirft, eine Entschädigungszahlung in unbestimmter Höhe.

Anwälte streiten um Immunität
Zum Auftakt des Zivilprozesses stritten die Anwälte um die Immunität des Franzosen. Die Vertreter des 62-Jährigen argumentierten, der Prozess vor einem Zivilgericht im New Yorker Stadtteil Bronx dürfe gar nicht stattfinden. Die Anwälte der Gegenseite behaupten hingegen, die Immunität gelte hier nicht. "Herr Strauss-Kahn war eindeutig Diplomat und stand so unter dem Schutz internationaler Verträge, die auch von den USA anerkannt wurden", argumentierte sein Anwalt. Die des Zimmermädchens betonten hingegen, dass nicht einmal der Währungsfonds oder die Republik Frankreich in diesem Fall die Immunität Strauss-Kahns beantragen würden. "Die Immunität soll Diplomaten ihre Arbeit möglich machen. Das, was wir Herrn Strauss-Kahn vorwerfen, hat nichts mit seiner Arbeit zu tun."

Das Strafverfahren hatte die US-Justiz im vergangenen Sommer wegen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers eingestellt. Strauss-Kahn hatte einen sexuellen Kontakt eingeräumt, diesen aber als einvernehmlich bezeichnet. Weder Strauss-Kahn noch Diallo müssen vor Gericht anwesend sein. Eine Entscheidung dürfte erst in den kommenden Wochen fallen.

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