Burgstaller war in der Anzeige vorgeworfen worden, Freikarten im Wert von rund 100.000 Euro vergeben und dadurch die Osterfestspiele geschädigt zu haben. Der Verdacht der Untreue unter Ausnützung einer Amtsstellung stand im Raum. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft stellte aber jetzt fest, dass die limitierte Vergabe von Repräsentationskarten für die Loge des Landes Salzburg gemäß entsprechender Landtags- und Landesregierungsbeschlüsse und auf Vorschlag des Amtes der Salzburger Landesregierung erfolgt sei. "Diese Repräsentationskarten waren nicht Bestandteil des allgemein verkäuflichen Kartenkontingents der Salzburger Osterfestspiele", teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.
Kein Verfahren bei Korruptionsstaatsanwaltschaft anhängig
Laut Martin Ulrich, Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft, ist nun bei seiner Behörde kein Verfahren mehr gegen Burgstaller anhängig. Das erste Verfahren gegen die Landeshauptfrau war von Amts wegen eingeleitet worden. Es ging um den Vorwurf, sie hätte dem russischen Geschäftsmann und Kunstmäzen Igor Vidyaev als Gegenleistung für seine Sponsortätigkeit bei den Salzburger Osterfestspielen die österreichische Staatsbürgerschaft versprochen. Dieses Verfahren wurde im März 2010 mangels hinreichender Verdachtslage eingestellt.
In der Folge erstatteten der Landesobmann des BZÖ Salzburg, Robert Stark, und der Vizebürgermeister der Stadt Seekirchen im Flachgau, Helmut Naderer (Freie Wählergemeinschaft Seekirchen), in derselben Sache noch zweimal Anzeige, die aber beide zurückgelegt wurden: "Wir haben die Vorwürfe erneut geprüft, aber kein Ermittlungsverfahren mehr eingeleitet", sagte Ulrich am Mittwoch.
Und zwei Anzeigen gingen auf das Konto der Anwaltes der früheren Steuerberaterin des Festivals, Brigitte K. In einem Vorwurf ging es um eine Doppelfunktion Burgstallers bei den Osterfestspielen. Die Landeshauptfrau sei gleichzeitig aufsichtsausübende Stiftungsbehörde und geschäftsführende Präsidentin der Stiftung "Herbert von Karajan Osterfestspiele Salzburg" gewesen und habe sich somit selbst kontrollieren müssen, hieß es. Dieser Anzeige wurde abgewiesen. Die zweite betraf das nun eingestellte Verfahren wegen der Freikarten.
Steuerberaterin klagt auf Kreditschädigung
Vor Gericht muss sich Burgstaller in der Causa Osterfestspiele aber seit Juni 2011 dennoch verantworten: K. hatte die Landeshauptfrau nämlich auch wegen Kreditschädigung geklagt, weil ihr diese in Interviews Mitschuld an den Malversationen gegeben habe. Inzwischen fanden drei Verhandlungstage statt, zuletzt wurde der Prozess am 10. Februar vertagt. Insgesamt stehen 15 Zeugen auf dem Verhandlungsplan.
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