Vorratsdaten

Ministerien wischen Bedenken vom Tisch

Web
27.03.2012 14:39
Anlässlich des Inkrafttretens der Vorratsdatenspeicherung am 1. April haben das Innen- und das Justizressort die damit verbundene Novellierung von Strafprozessordnung und Sicherheitspolizeigesetz verteidigt und Datenschutz-Bedenken vom Tisch gewischt. Beamte beider Ministerien beteuerten bei einem Hintergrundgespräch am Dienstag, dass die Zugriffsmöglichkeiten der Behörden auf Kommunikationsdaten der Bevölkerung bestmöglich vor Missbrauch geschützt seien.

Friedrich König, Abteilungsleiter für Strafverfahrensrecht im Justizministerium, bezeichnete die sechsmonatige Speicherung von Kommunikationsdaten als "essenziell" für Ermittlungen. Er argumentierte, dass die Betreiber alle diese Daten für Rechnungszwecke schon jetzt speichern würden, bisher allerdings ohne klare Regelung. Künftig müssten die Vorratsdaten nach sechs Monaten verpflichtend gelöscht werden. Ein Zugriff der Justiz darauf erfolge nur mit gerichtlicher Bewilligung und werde genau protokolliert.

"Zugriff auf Daten nur bei akuter Gefahr"
Die im Innenministerium für Rechtsangelegenheiten und Datenschutz zuständige Verena Weiss betonte, dass die Exekutive nur bei akuter Gefahr für Leben, Gesundheit und die Freiheit eines Menschen auf Kommunikationsdaten zugreifen werde. Die Rechte von Betroffenen sieht man durch den Rechtsschutzbeauftragten gewahrt. Abfragen würden zudem nach dem im Sicherheitspolizeigesetz festgeschriebenen Verhältnismäßigkeitsprinzip vorgenommen.

Kärnten bringt Verfassungsklage ein
Die Kärntner FPK hat indes wie von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache angekündigt am Dienstag mit ihrer absoluten Mehrheit in der Landesregierung eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. "Wir wollen den Verfassungsgerichtshof einladen, sich das Gesetz anzuschauen und wieder außer Kraft zu setzen. Datenschutz muss über allem stehen", sagte Landeshauptmann Gerhard Dörfler nach der Regierungssitzung vor Journalisten.

Die Regierungsmitglieder von SPÖ und ÖVP stimmten gegen die Klage. Landeshauptmannstellvertreter Peter Kaiser lehnte die Beschwerde ab, weil das Gesetz seiner Ansicht nach im Kampf gegen Terrorismus helfe. Schutzmechanismen gegen Datenmissbrauch seien ohnehin vorgesehen, meinte Kaiser. Landesrat Achill Rumpold von der ÖVP argumentierte sein Nein so: "Es steckt eine Güterabwägung dahinter, natürlich ist das ein sensibles Thema. Aber man kann von der Polizei keine Sicherheit verlangen, ohne ihr das entsprechende Werkzeug in die Hand zu geben."

Umstrittene Richtlinie zur Terror-Bekämpfung
Die Vorratsdatenspeicherung normiert, welche Kommunikationsdaten wie lange aufgehoben werden und unter welchen Bedingungen die Ermittlungsbehörden auf das Datenmaterial zugreifen dürfen. Basis ist eine entsprechende EU-Richtlinie, die 2006 zwecks Terror-Bekämpfung verabschiedet wurde und bei deren Umsetzung Österreich lange säumig war. In Kraft treten sollen die Bestimmungen erst im April 2012. Die Richtlinie und ihre Übernahme ins österreichische Recht werden seit Langem massiv kritisiert.

Betroffen sind sämtliche Kommunikationsvorgänge via Telefon und Handy, E-Mail und Internet. Sechs Monate sollen künftig die Kommunikationsbetreiber die diversen Daten speichern. Darunter fallen neben den Stammdaten (Name und Adresse des Benutzers) unter anderem Handy- und Telefonnummern, IP-Adressen sowie E-Mail-Adressen, aber auch die Geräte-Identifikationsnummern von Mobiltelefonen oder die Standortdaten - also wo sich ein Handy zu einem bestimmten Zeitpunkt befindet.

Auf all diese Daten können die Ermittlungsbehörden grundsätzlich zugreifen - je nach Verdachtslage und Art der Daten gibt es bestimmte Einschränkungen.

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