Trendsicher

Sicher auf Skates, Board und Scooter

Leben
13.04.2006 12:08
Jedes Jahr wächst die Anzahl der Hobbysportler auf trendigen Sportgeräten wie Inline-Skates, Skate-, Kick- und Snakeboards oder Scooter. Längst schon haben sich die modernen Fortbewegungsmittel vom Freizeitsektor auf die Verkehrswege ausgedehnt. Und das kann gefährlich sein. Auch für die Brieftasche.

Seit dem 22. Juli 1998 gibt es in Österreich eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für die Benützung von Trendsportgeräten auf der Straße, damit das rücksichtsvolle Nebeneinander nicht zum tödlichen Gegeneinander wird. 

Trendy durch den Sommer - aber unverletzt
Insgesamt 712 Unfälle gab es von 2000 bis 2004 auf Trendsportgeräten im Straßenverkehr. 800 Menschen wurden dabei verletzt, drei Personen starben. Alle drei Getöteten waren Kinder unter 14 Jahren, die mit einem LKW, einem Sattelzug bzw. einem Autobus kollidierten. 20 Prozent der Fahrer wurden bei einem Unfall schwer verletzt und etwa 69 Prozent leicht verletzt. 

"Größte Risikogruppe sind Buben zwischen fünf und 14 Jahren, denn über 40 Prozent aller verletzten Trendsportler waren Jungen in dieser Altersgruppe", erläutert Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit. Männer sind beim Skaten generell gefährlicher unterwegs, da sie mehr als die Hälfte der Patienten ausmachten (435). Die meisten Unfälle passierten in der Haus- und Grundstückseinfahrt (169), auf dem Radweg (110) und dem Gehweg (82). Die Missachtung von Vorrangregeln war Unfallursache in über 20 Prozent der Unfälle. Unfallbeteiligte waren zu über 50 Prozent Pkws und zu rund 24 Prozent Fahrräder.

Wer darf wann wo fahren?
Um einen gefährlichen Crash zu verhindern, muss man die wichtigsten Grundregeln beherrschen. Inline-Skaten, Rollschuhfahren und dergleichen ist auf Geh- und Schutzwegen erlaubt. Fahrbahnen, mit Ausnahme von Radfahranlagen, dürfen nur zum Überqueren benutzt werden. Auch Mehrzweckstreifen oder markierte Fahrstreifen, in denen der Radverkehr gegen die Einbahn erlaubt ist, sind für Skater tabu. Steht nur die Fahrbahn als Verkehrsfläche zur Verfügung, ist das Skaten grundsätzlich verboten. Eine Sonderregelung gibt es in Wohnstraßen und Fußgängerzonen: Hier darf die Fahrbahn benutzt werden, solange die anderen Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.  

Auf Gehsteigen muss der Skater seine Geschwindigkeit den Fußgängern anpassen. Das Skaten auf Radfahranlagen ist gestattet. Für die Trendsportler gelten dort die gleichen Regeln wie für Radfahrer - im Gegensatz zu den Radfahrern besteht für Skater jedoch keine Benützungspflicht der Radfahranlagen.  

Skateboards, Tretautos, Scooter, Dreiräder und Kinderroller gelten als "Kinderspielzeug" und dürfen auf dem Gehsteig, in der Fußgängerzone, in Wohn- oder Spielstraßen nur dann verwendet werden, wenn dadurch der Verkehr auf der Fahrbahn und Fußgänger nicht gefährdet oder behindert werden. Fahren auf der Fahrbahn, am Radweg und auf Radfahrstreifen ist nicht erlaubt.

Im Unterschied zu Inline-Skates, Rollschuhen, Skate-, Kick-, Snakeboards und Scooter gelten für Elektroscooter andere Regeln: Sie gelten als Fahrrad, deshalb müssen sie exakt die gleichen Regeln wie Fahrradfahrer beachten: Fahren auf Gehwegen ist verboten, hingegen dürfen sie auf Fahrbahnen im Ortsgebiet und im Freiland sehr wohl unterwegs sein. 

Unter 12 nur mit Aufsicht oder Ausweis
Auch die Altersgrenze ist bei der Benützung von Trendsportgeräten im Straßenverkehr klar geregelt. Auf Straßen mit öffentlichem Verkehr - außer in Wohnstraßen - dürfen Kinder unter zwölf Jahren nur mit einer Aufsichtsperson, die mindestens 16 Jahre alt ist, fahren. Hat das Kind jedoch einen Radfahrausweis, darf es bereits ab dem zehnten Lebensjahr alleine unterwegs sein. 

Zu einem sicheren Vergnügen auf Skates gehört auch die richtige Ausrüstung. So sollten alle Trendsportler auf Helm, Ellbogenschützer, Handgelenksschoner und Knieschützer nicht verzichten. Vor allem der Helm kann im Ernstfall Leben retten.
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(Bild: kmm)



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