"Zuhälterei"

Sex-Partys: Anklage gegen Strauss-Kahn

Ausland
26.03.2012 22:54
In der Affäre um Sex-Partys hat die französische Justiz am Montag Anklage gegen den früheren IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn erhoben. Die Vorwürfe lauteten auf "organisierte Zuhälterei", erklärte die Staatsanwaltschaft nach einer stundenlangen Befragung des 62-Jährigen durch Untersuchungsrichter in Lille.

Strauss-Kahns Anwälte teilten mit, dieser habe alle Vorwürfe "mit größter Entschiedenheit" zurückgewiesen. Er habe nichts von Prostituierten gewusst. Laut Staatsanwaltschaft wurde Strauss-Kahn gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt, aber unter Polizeiaufsicht gestellt.

Strauss-Kahn sollte eigentlich erst am Donnerstag vor die Untersuchungsrichter geladen werden. Es wurde erwartet, dass bei diesem Termin dann ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen ihn eröffnet wird, das in eine Anklage münden könnte. Es gab zunächst keine Begründung, weshalb die Befragung vorgezogen wurde. Der einstige Chef des Internationalen Währungsfonds IWF hatte sich Ende Februar wegen der Callgirl-Affäre bereits für zwei Tage in Polizeigewahrsam befunden.

Immer wieder Sex-Partys in Luxushotels
Strauss-Kahn hatte an einer Reihe von Sex-Partys in Luxushotels in Paris und in den USA teilgenommen. Für die Prostituierten sollen Unternehmer bezahlt haben. Unklar ist, ob Strauss-Kahn wusste, dass es sich bei den zu den Partys eingeladenen Frauen um Prostituierte handelte. Er bestreitet dies. Außerdem versuchen die Ermittler herauszufinden, ob der frühere IWF-Chef sich über die Herkunft des Gelds im Klaren war, mit dem die Partys bezahlt wurden.

Auf Beteiligung an Zuhälterei stehen in Frankreich bis zu 20 Jahre Haft, für Beihilfe zur Veruntreuung von Firmengeldern drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis. An den Sex-Partys hatte auch die Nummer zwei der Polizei für Nordfrankreich, Jean-Christophe Lagarde, teilgenommen.

Weiterer Prozess in New York droht
Zudem könnte Strauss-Kahn auch in den USA ein weiterer Prozess drohen: Wegen des mutmaßlichen sexuellen Angriffs auf das Zimmermädchen Nafissatou Diallo in einem New Yorker Hotel wurde zwar das Strafverfahren eingestellt. Die Zivilklage, in der Diallo Schadensersatz fordert, blieb davon aber unberührt. Eine erste Anhörung in der Sache findet am Mittwoch vor einem Gericht in New Yorker statt.

Richter Douglas McKeon muss dabei über einen Antrag von Strauss-Kahns Anwälten befinden, das Verfahren einzustellen. Sie argumentieren, dass der Franzose als IWF-Chef damals über diplomatische Immunität verfügt habe. Diallos Anwälte sehen das anders und werfen der Gegenseite vor, das Verfahren verschleppen zu wollen. Weder Strauss-Kahn noch Diallo müssen vor Gericht anwesend sein. Eine Entscheidung dürfte erst in den kommenden Wochen fallen.

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