Der Dornbirner Tierschützer und Polizist Albert R. übte heftige Kritik an den brutalen Abrichtemethoden eines Hundetrainers, der verbotene Hilfsmittel wie Stachelhalshand oder Elektroreizgerät eingesetzt hatte. Dem Hundetrainer konnten die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zwar nachgewiesen werden - jedoch nicht innerhalb der sechsmonatigen Frist. Die Tierquälerei war "verjährt". Der couragierte Aufdecker jedoch wurde auf Unterlassung und Kreditschädigung geklagt.
Im Fall der ehemaligen Weltmeisterin im Mondioring, Renate L., gibt es in Form von Videoaufnahmen klare Beweise für Tierquälerei: Elektroreizgerät, Stachelhalsband, brutaler, beidhändiger Leinenruck. Der Weltkynologenverband FCI hatte daraufhin die sogenannte "Schutzhundesportlerin"' für Wettbewerbe gesperrt. "Die österreichische Justiz hingegen scheitert an einer Sechs-Monats-Frist", so Alexander Willer, Kampagnenleiter der Tierschutzstiftung.
Forderung: Verjährungsfrist muss angehoben werden
"Ist Tierquälerei weniger schlimm, wenn sie vor sieben Monaten begangen wurde oder vor acht, zehn, zwölf? Es kann nicht sein, dass jene, die Tierquälerei aufdecken, kriminalisiert werden, während jene, die gegen das Gesetz verstoßen, aufgrund einer viel zu gering bemessenen Verjährungsfrist ungeschorenen davonkommen. Fälle wie diese führen das Tierschutzgesetz ad absurdum", so Willer. Die Tierschutzstiftung fordert daher eine Anhebung der Verjährungsfrist bei Tierquälerei von sechs Monaten auf ein Jahr.
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