Weniger Rechte

Facebook untergräbt mal wieder Datenschutz

Web
22.03.2012 10:29
Facebook plant nach eigenen Angaben kurzfristig wieder einmal Änderungen an seinen Datenverwendungsrichtlinien. Die seit Monaten von Datenschützern weltweit geäußerte Kritik zu verschiedenen Aspekten des Dienstes wird dabei nicht aufgegriffen. Im Gegenteil: Die Rechte der Nutzer werden weiter eingeschränkt, kritisiert das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD).

Facebook behält sich vor, seine Nutzungsbedingungen durch eine bloße Information an die Nutzer zu ändern. Nur die wenigsten Nutzer des sozialen Netzwerks bekommen dies allerdings mit, denn Facebook informiert die Betroffenen nicht automatisch, vielmehr muss man ein "Fan" der sogenannten "Facebook Site Governance"werden, um überhaupt auf solche Änderungen vorab hingewiesen zu werden.

Vergangene Woche stellte Facebook dort neue Änderungen an seinen Nutzungsbedingungen zur Diskussion. Mit Ablauf der Diskussion an diesem Donnerstag sollen diese Bedingungen nun für alle Nutzer gelten – obwohl die Datenverwendungsrichtlinien laut Thilo Weichert vom ULD nicht mit europäischem Recht vereinbar sind.

"Nutzer werden an der Nase herumgeführt"
"Eine wirksame Einwilligung der Nutzer scheitert vor allem an einer klaren Aufklärung über die Datenverarbeitung und der fehlenden Wahlmöglichkeit für die Betroffenen, die Verwendung ihrer Nutzungs- und Inhaltsdaten für Werbezwecke zu untersagen", kritisiert Weichert. Stattdessen lege Facebook ein weiteres sehr plump formuliertes Regelwerk vor, das eher Dunkelheit in den automatisierten Datenverarbeitungsdschungel des sozialen Netzwerks bringe. Statt nun Informationen und Wahlmöglichkeiten zu verbessern, würden die Nutzer weiter an der Nase herumgeführt.

Wer Facebook nutzt, stimmt automatisch zu
Als Beispiel dafür führt Weichert eine Auswahl der von Facebook angekündigten Änderungen an. So heißt es darin in Abschnitt 14.6 etwa: "Deine weitere Nutzung von Facebook nach Änderungen an unseren Bedingungen bedeutet gleichzeitig dein Akzeptieren unserer geänderten Bedingungen." Notwendig wäre laut Weichert jedoch eine informierte Einwilligung. Ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Änderungen vor dem Inkrafttreten könne eine einfache Weiternutzung nicht als Einwilligung gesehen werden.

Der Datenschützer stößt sich auch an Abschnitt 2.3 der überarbeiteten Nutzungsbedingungen. Darin heißt es: "Wenn du oder andere Nutzer, die deine Inhalte und Informationen sehen können, eine Anwendung verwendet, werden deine Inhalte und Informationen an die Anwendung übermittelt."Neu, so die Kritik Weicherts, sei hier die Erweiterung auf "andere Nutzer", die durch Verwendung einer Anwendung anscheinend schon eine Übermittlung der eigenen Daten auslösen könnten.

Aktualisierungen ohne Zustimmung der Nutzer
Weiter unten, in Abschnitt 13.1, heißt es schließlich: "Wenn du unsere Software herunterlädst, wie beispielsweise ein eigenständiges Software-Produkt oder ein Browser-Plug-in, stimmst du zu, dass die Software von Zeit zu Zeit Neuerungen, Aktualisierungen und zusätzliche Funktionen von uns herunterlädt, um die Software zu verbessern bzw. weiterzuentwickeln."

Den Nutzenden werde damit die Möglichkeit genommen, selbst zu entscheiden, ob ein Update installiert werden soll oder nicht. Das widerspreche grundlegenden Sicherheitsstandards, wonach sich die Nutzenden vor der Installation des Updates über die Änderungen informieren sollten, so Weichert.

Werbung "möglicherweise nicht immer" gekennzeichnet
Einigen aufmerksamen Nutzern stoßen weitere, schon länger bestehende Formulierungen sauer auf, darunter etwa jene in Abschnitt 10.3. Dort steht: "Du verstehst, dass wir bezahlte Dienstleistungen und Kommunikationen möglicherweise nicht immer als solche kennzeichnen."

"Facebook verpasst es wieder einmal, das Recht der Nutzerinnen und Nutzer, selbst über den Umfang der Verwendung ihrer Daten zu entscheiden, hinreichend zu beachten und technisch umzusetzen", kritisiert auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar.

Gemeinsam mit dem ULD hat der Datenschützer durch technische Untersuchungen problematisiert, was die neu formulierten Datenverwendungsrichtlinien nicht mitteilen, nämlich dass ein umfassendes Nutzertracking von angemeldeten und nicht angemeldeten Nutzern erfolgen soll. Dazu würden die geänderten Richtlinien schweigen, so Caspar.

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