Teure Promille

Alkohol am Steuer – der Schein ist nicht immer weg

Motor
21.03.2012 10:58
Jeder weiß, dass man nicht alkoholisiert fahren darf und das auch tatsächlich nicht tun sollte. Doch mit welchen Strafen ein Lenker im Fall des Erwischtwerdens rechnen muss, das wissen viele nicht. Erstaunlich ist etwa, dass nicht jeder Alkolenker den Führerschein abgeben muss.
(Bild: kmm)

Bei jeder Polizeikontrolle können die Beamten einen Alkoholtest durchführen, selbst wenn kein Verdacht vorliegt, so der ÖAMTC. Erst per Vortestgerät, dann mit einem geeichten Alkomaten, falls ein kritischer Wert angezeigt wird - vor Ort oder auf dem Kommissariat. Den Vortest darf man zwar verweigern, allerdings ist dann der Alkomat-Test Pflicht. Auf diesen muss man in der Regel längere Zeit warten. Wird auch dieser verweigert, werden automatisch 1,6 Promille angenommen, mit allen damit verbundenen Konsequenzen.

Grundsätzlich gelten 0,5 Promille als Obergrenze für den Blutalkoholgehalt, bei Probeführerschein-Besitzern, bei Lkw- und Busfahrern sind es nur 0,1 Promille. Ab 0,8 Promille wird der Führerschein an Ort und Stelle von der Polizei abgenommen. Später folgen ein Verwaltungsstrafverfahren und ein Verfahren, mit dem die Dauer der Entziehung der Lenkberechtigung festgelegt wird.

Rechtsfolgen bei Alkohol am Steuer
(Quelle: ÖAMTC)

0,5 bis 0,79 Promille: In diesem Bereich ist eine Verwaltungsstrafe von 300 bis 3.700 Euro fällig. Beim ersten Alkoholvergehen behält man zwar den Führerschein, es erfolgt aber eine Vormerkung im Führerscheinregister. Wiederholungstätern blühen beim zweiten Delikt innerhalb von zwei Jahren weitere Maßnahmen, zum Beispiel eine Nachschulung durch Psychologen. Wer gar ein drittes Mal innerhalb von drei Jahren erwischt wird, ist wie bei allen anderen Vormerkdelikten für mindestens drei Monate den Führerschein los.

0,8 bis 1,19 Promille: Wer mehr als 0,8 Promille intus hat, muss mit einer Verwaltungsstrafe von 800 bis 3.700 Euro rechnen. Bereits bei der ersten Alkofahrt (ohne Unfall) ist der Führerschein für einen Monat weg, im Wiederholungsfall mindestens drei Monate.

1,2 bis 1,59 Promille: Ab 1,2 Promille Alkohol droht eine Verwaltungsstrafe zwischen 1.200 und 4.400 Euro. Außerdem muss man in diesem Fall mindestens vier Monate ohne Führerschein auskommen und zur Nachschulung antreten, was zusätzliche Kosten verursacht.

1,6 Promille und darüber: Wer sich mit solchen Promillewerten hinters Steuer setzt, riskiert eine Verwaltungsstrafe zwischen 1.600 und 5.900 Euro und muss den Führerschein für mindestens sechs Monate abgeben. "Zusätzlich blühen dem Alkolenker eine Nachschulung, ein Termin beim Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Untersuchung. All das ist mit weiteren, enormen Kosten verbunden", so der ÖAMTC. "Bei Wiederholungstätern sieht das Gesetz noch weitaus längere Mindestentziehungszeiten vor."

Übrigens: In Frankreich muss ab 1. Juli jeder Autofahrer (auch Touristen) immer einen Alkoholtester dabei haben. Zulässig sind auch Einmal-Tester, die es in Apotheken und an Tankstellen zu kaufen gibt.

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(Bild: kmm)



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