Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine erneute Anklage Elsners verzichtet, da dieser schon im ersten BAWAG-Prozess rechtskräftig wegen Untreue zur Höchststrafe von zehn Jahren Haft verurteilt worden war.
Nun will aber die Bank auf Elsners Stiftung zugreifen, wo er seine ausgezahlte Pensionsabfindung geparkt hat, und hat daher einen Strafantrag wegen Betrugs gegen den Ex-Generaldirektor eingebracht. Nach Ablehnung des Befangenheitsantrages sollte das Verfahren plangemäß Ende April starten.
Elsner-Anwalt: Anzeige ohne Grundlage
Wie Elsners Anwalt vergangene Woche erläuterte, sei der BAWAG-Strafantrag möglicherweise zu spät eingebracht worden, jedenfalls sei er ohne materielle Grundlage. Die Verurteilung Elsners wegen Betrugs in Zusammenhang mit seiner Pensionsabfindung war vom Obersten Gerichtshof im Dezember 2010 aufgehoben worden.
Unterdessen wehrt sich der frühere BAWAG-Chef und jetzige Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny gegen Elsners jüngste Vorwürfe. Dieser hatte behauptet, dass Nowotny und die ÖGB-Spitze beim Vergleich mit Refco in den USA im Jahr 2006 etwas Falsches behauptet und der Bank beziehungsweise dem damaligen Eigentümer ÖGB geschadet hätten. Nowotny widerspricht in der "Krone" allerdings: Diese Vorwürfe seien "absurd", der Vergleich sei zur Rettung der Bank erfolgt.
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