'Braucht Behandlung'

Gericht ordnet Klinik-Einweisung Timoschenkos an

Ausland
16.03.2012 16:54
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die ukrainische Regierung angewiesen, die inhaftierte Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko in einem "geeigneten Krankenhaus" behandeln zu lassen. Es müsse sichergestellt werden, dass die 51-Jährige eine angemessene Behandlung erhalte. Laut Artikel 39 seiner Verfahrensordnung kann der EGMR in dringenden Fällen eine "vorläufige Maßnahme" anordnen, was einer einstweiligen Verfügung entspricht.

Diese Maßnahme gelte "ab sofort" und sei somit unverzüglich zu befolgen, erläuterte eine Sprecherin am Freitag. Der EGMR erwarte nun von der Ukraine Angaben über die Art und Weise, wie seine Anordnung umgesetzt wird.

Mit dem Fall wird sich auch das Ministerkomitee des Europarats befassen, in dem die Außenminister der 47 Mitgliedsländer vertreten sind. Das Gremium hat unter anderem die Aufgabe, die Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte zu überwachen.

Gesundheitszustand schon lange Thema
Die ehemalige Anführerin der orangenen Revolution in der Ukraine ist seit August im Gefängnis. Im Oktober wurde sie wegen Machtmissbrauchs zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Timoschenko leidet an starken Rückenschmerzen. Ihrer Tochter zufolge hat sie einen Bandscheibenvorfall und kann kaum noch gehen. Zwei Ärzte der Berliner Universitätsklinik Charité hatten die Politikerin Mitte Februar gemeinsam mit drei kanadischen Kollegen im Gefängnis von Charkiw untersucht. Auch sie empfahlen die Behandlung in einer Spezialklinik.

Timoschenko lehnt Behandlung im Gefängnis ab
Nach Angaben der ukrainischen Behörden lehnt Timoschenko eine Behandlung ihrer Rückenschmerzen im Gefängnis ab und fordert stattdessen die Überstellung an die Charité.

Die Charité hatte zuvor mitgeteilt, nach Einschätzung deutscher Ärzte sei Timoschenko so schwer erkrankt, dass die "erforderliche Therapie in einer Strafanstalt wegen ihrer Komplexität nicht durchzuführen wäre".

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