'Änderung notwendig'

Vertragsverletzung: EU setzt Verfahren gegen Ungarn fort

Ausland
07.03.2012 12:41
Die EU-Kommission hat zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen Bedenken zur Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzbehörde und zur Justiz fortgesetzt. Wie die EU-Kommission am Mittwoch mitteilte, werden zudem noch weitere Informationen zur Unabhängigkeit der ungarischen Notenbank angefordert. Vorerst wird allerdings darauf verzichtet, auch in diesem Punkt das Vertragsverletzungsverfahren voranzutreiben.

"Ungarn hat auf einige der rechtlichen Bedenken der EU-Kommission geantwortet, aber wir haben noch ernsthafte Fragen in Hinblick auf mögliche Verletzungen von EU-Recht bezüglich der vorgezogenen, verpflichtenden Pensionierung von 274 Richtern und Staatsanwälten und bezüglich der Unabhängigkeit der ungarischen Datenschutzbehörde", sagte Justizkommissarin Viviane Reding.

"Änderungen müssen folgen"
Die sofortige Herabsetzung des Pensionsalters für Richter von 70 auf 62 Jahre wird kritisch gesehen. Die ungarische Opposition vermutet darin einen Versuch der Regierung unter Premier Viktor Orban, unliebsame Richter loszuwerden und regierungsnahe Nachfolger einzusetzen.

In Bezug auf die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde kritisiert die EU-Kommission, dass der Leiter der Behörde von einem auf den anderen Tag entlassen werden kann.

Zu diesen beiden Punkten sandte die EU-Kommission weitere Mahnbriefe nach Budapest. Es sei wichtig, dass Ungarn rasch im zweiten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens reagiere, betonte Reding. Es seien "wirkliche Änderungen in der Gesetzgebung" nötig, um die rechtlichen Bedenken der Kommission zu zerstreuen.

"Wir brauchen klare Verpflichtungen und Beweise"
EU-Wirtschaftskommissar Olli Rehn begrüßte, dass Ungarn bereit sei, das Notenbank-Gesetz zu ändern. "Wir brauchen aber klare Verpflichtungen und Beweise, die sich zum Beispiel im Gesetz selbst zeigen. Auf Grundlage der Antwort auf unseren Brief, wird die EU-Kommission entscheiden, ob wir das Vertragsverletzungsverfahren fortsetzen oder nicht."

Wegen der Dringlichkeit und der Tatsache, dass die Gesetze bereits in Kraft seien, habe die Kommission die Antwortfrist für Ungarn von üblicherweise zwei Monaten auf einen Monat verkürzt, erklärte die EU-Behörde.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele