Auch bei US-Bürgern

US-Justizminister: ‘Gezieltes Töten von Terroristen ist legal’

Ausland
06.03.2012 12:19
Kritiker sprechen von "Mordanschlägen", doch US-Justizminister Eric Holder will das nicht gelten lassen. In einer Rede vor Jura-Studenten in Chicago bezeichnete der oberste Justizbeamte der Vereinigten Staaten am Montag das gezielte Töten von mutmaßlichen Terroristen als legitim - auch wenn es sich um US-Bürger im Ausland handle.

Die Vereinigten Staaten befinden sich Holder zufolge in einem bewaffneten Konflikt mit Terroristengruppen wie Al-Kaida und den Taliban, daher sei es Washington unter internationalem Recht gestattet, gegen Kriegsgegner vorzugehen. "Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass wir uns nicht in einem konventionellen Krieg befinden."

Bürgerrechtler verurteilen die Haltung der Regierung. Das Töten von Zivilisten jenseits der Schlachtfelder und ohne jede Gerichtsentscheidung sei eine "gefährliche Machtbefugnis", meinte etwa Hina Shamsi von der American Civil Liberties Union. Holder hielt dem entgegen, dass das durch internationale Rechtsprechung anerkannte Recht auf nationale Selbstverteidigung nicht auf Aktionen auf dem unmittelbaren Schlachtfeld beschränkt sei. Man befinde sich im Kampf gegen einen "staatenlosen Feind".

Experten bezweifeln Legalität der Tötungen
Holder bezog sich bei seiner Rede etwa auf die Tötung von Al-Kaida-Chef Osama Bin Laden durch US-Spezialeinheiten in Pakistan sowie auf das gezielte Vorgehen gegen Terroristen mit Drohnen. So wurden u.a. der mutmaßliche Terrorist Anwar al-Awlaki, der auch die US-Staatsbürgerschaft besaß, im vergangenen Jahr im Jemen getötet. Doch gerade die Legalität von Tötungen wie der von US-Bürger Al-Awlaki wird von Politikern und Rechtsexperten stark in Zweifel gezogen.

So fragen sich zahlreiche Juristen, warum Al-Awlaki kein - wie in der US-Verfassung vorgeschrieben - ordentliches Verfahren ermöglicht wurde, bevor er getötet wurde. Dazu meinte Holder, wenn es sich beispielsweise um einen operativen Führer der Al-Kaida handle, der sich aktiv an Plänen zur Tötung von Amerikanern beteilige, sei es sehr wohl rechtens, auch US-Bürger im Ausland gezielt zu töten.

Holder: "Keine richterliche Erlaubnis notwendig"
Voraussetzung dafür sei aber, dass eine gründliche Überprüfung ergeben habe, dass der Betroffene "eine unmittelbare Gefahr eines Anschlags auf die USA" darstelle und seine Gefangennahme nicht möglich sei. Auch die Argumentation der Kritiker, der Präsident sei dabei verpflichtet, sich die Erlaubnis von einem Bundesgericht einzuholen, ist dem Minister zufolge falsch. Demnach garantiere die Verfassung zwar ein ordentliches Verfahren, die Annahme, ein richterlicher Beschluss sei im Falle einer unmittelbaren Gefahr durch Terroristen erforderlich, sei jedoch "einfach nicht zutreffend".

Zahlreiche Fragen weiter offen
Trotzdem ließ auch die - von langer Hand geplante - Rede des Justizministers viele Fragen zur Legalität gezielter Tötungen von US-Bürgern weiter offen, wie mehrere Senatoren in Reaktionen auf Holders Ausführungen betonten. So habe der Justizminister nicht erklärt, wer genau unter die juristische Definition "operativer Führer einer Terrororganisation" falle. Zudem müsse die Regierung klar formulieren, wie viele Beweise der Präsident tatsächlich benötige, um zu entscheiden, ob ein US-Bürger Teil eines Terrornetzwerks ist.

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