Neue Richtlinie

Verbraucherschutz-Verband in D mahnt Google ab

Web
05.03.2012 14:45
In Deutschland regt sich weiter Widerstand gegen die mit 1. März eingeführte neue Datenschutzrichtlinie von Google. Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) sind große Teile der neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen rechtswidrig. Viele Klauseln seien zu unbestimmt formuliert oder benachteiligten unangemessen die Verbraucher, kritisierte der Verband und mahnte Google ab. Der Internetkonzern hat nun bis zum 23. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Die neue Datenschutzerklärung des Internetkonzerns fasst an die 70 verschiedene Richtlinien zusammen (siehe Infobox). Auf den ersten Blick ist der neue Text übersichtlicher und verständlicher formuliert. Allerdings sei er gespickt von Begriffen wie "möglicherweise", "gegebenenfalls" oder "unter Umständen", kritisieren die Verbraucherschützer. So erfasse Google "möglicherweise gerätespezifische Informationen und Standortdaten" oder verknüpfe etwa die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten "unter Umständen" miteinander.

Dem Verbraucher sei es damit nicht möglich, zu erfahren, wozu er seine Zustimmung genau erteilen soll, so der vzbv. Zudem würden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass der Nutzer aktiv einwilligen müsse. Nach Auffassung des vzbv fehlt damit eine rechtskonforme Datenschutzerklärung, die es Verbrauchern ermöglicht, die Kontrolle über ihre Daten zu behalten.

Auch die neuen Nutzungsbedingungen enthalten dem Verband nach Formulierungen, die die Rechte der Verbraucher einschränken. Zum Beispiel schließe Google die Gewährleistung (etwa bei Virenschäden) aus, "soweit dies gesetzlich zulässig ist". Um zu erfahren, wann dieser Ausschluss greife, müsse der Verbraucher selbst ermitteln, was gesetzlich zulässig ist – eine unverhältnismäßige Benachteiligung des Verbrauchers aus Sicht der Konsumentenschützer.

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