"Besonders dringende Maßnahmen" sollen nun am 1. April in Kraft treten, der größere Teil dann mit 1. Mai. Fischer werde den ersten Teil "vorrangig prüfen" und "nach Möglichkeit" bis zum 31. März über das verfassungsmäßige Zustandekommen entscheiden, hieß es am späten Freitagnachmittag.
Fischer drohte, Unterschrift zu verweigern
Bundespräsident Heinz Fischer hatte in einem am Mittwochabend bekannt gewordenen Brief an Bundeskanzler Werner Faymann (siehe Infobox) auf die knappe Zeitplanung für das Sparpaket aufmerksam gemacht. Er kritisierte den "extrem kurzen Zeitraum", der ihm für die Überprüfung des Konsolidierungspakets zur Verfügung stehe, und drohte, seine Unterschrift zu verweigern.
Zunächst war geplant gewesen, dass sämtliche Gesetze am 28. und 29. März von Nationalrat und Bundesrat verabschiedet, am 31. März im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden und am 1. April in Kraft treten. Fischer wäre dann kaum Zeit zur Überprüfung geblieben.
Auch wenn es grundsätzlich keine Frist für die Überprüfung durch das Staatsoberhaupt gibt, sind für gewöhnlich einige Tage bis zur Beurkundung eingeplant. Die Dauer hängt außerdem vom Umfang des neuen Gesetzes ab. Das Sparpaket ist äußerst umfangreich. Am Donnerstagabend hatte Faymann dann erstmals sein Einlenken signalisiert.
Opposition zeigt Verständnis für Fischers Kritik
Die Oppositionsparteien hatten bereits am Donnerstag für die von Fischer geäußerte Kritik Verständnis gezeigt. Die Grünen hätten sich allerdings auch inhaltliche Worte gewünscht. Das BZÖ stellte fest, dass Fischer offenbar "wenig Vertrauen" in die Bundesregierung habe, die Freiheitlichen orten "Grabenkämpfe" in der SPÖ.
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