Mit Internetverbot

MegaUpload-Gründer aus U-Haft entlassen

Web
22.02.2012 08:54
Gut einen Monat nach seiner Festnahme in Neuseeland ist der aus Deutschland stammende MegaUpload-Gründer Kim Schmitz alias Kim Dotcom gegen Kaution wieder auf freiem Fuß. Ein Richter in Auckland entschied am Mittwoch, dass keine Fluchtgefahr bestehe, da das gesamte Vermögen des Internetmillionärs beschlagnahmt sei. Die US-Behörden fordern die Auslieferung von Schmitz, unter anderem wegen Verletzung des Urheberschutzes und Betrugs.

Richter Nevin Dawson hatte im Gegensatz zu zwei vorherigen Entscheidungen von Kollegen keine Bedenken, den 38-Jährigen auf freien Fuß zu setzen. "Es hat den Anschein, als habe er allen Grund hierzubleiben, mit seiner Familie zusammen zu sein und darum zu kämpfen, sein erhebliches Vermögen zu behalten", argumentierte Dawson am Mittwoch. Zu den gegen Schmitz verhängten Auflagen gehört, dass er bis auf Weiteres weder das Internet noch Hubschrauber benutzen und sich nicht unangemeldet mehr als 80 Kilometer von seinem Anwesen nördlich von Auckland entfernen darf.

Wieder mit Familie vereint
Schmitz' Anwalt, Paul Davison, sagte, sein Mandant sei entschlossen, weiter gegen die US-Vorwürfe zu kämpfen. Diese hätten "keinerlei substanzielle Basis". Schmitz selbst sagte, er sei erleichtert, seine drei kleinen Kinder und seine schwangere Frau wiederzusehen. Die Summe der Kaution blieb unbekannt. Unklar ist auch, wer die Kaution hinterlegt hat oder ob sie aus dem beschlagnahmten Vermögen von Schmitz gestellt wird.

Weitere Verantwortliche ebenfalls auf freiem Fuß
Drei weitere am 20. Jänner gemeinsam mit Schmitz festgenommene Verantwortliche des inzwischen geschlossenen Online-Speicherdienstes MegaUpload waren bereits zuvor auf Kaution freigekommen. Sie alle sollen sich massiver Internetpiraterie schuldig gemacht haben, da MegaUpload das Herunterladen von urheberrechtsgeschützten Werken ermöglicht habe. Die Entscheidung des Richters vom Mittwoch ist ein Rückschlag für die US-Justiz, die eine Auslieferung der vier Verdächtigen fordert. Eine Anhörung zu den Auslieferungsanträgen wird voraussichtlich am 20. August stattfinden. Sollte Schmitz vor ein US-Gericht gestellt werden, droht dem ehemaligen Hacker die Maximalstrafe von 20 Jahren Haft.

Angeblich 32 Millionen Euro erwirtschaftet
Die US-Behörden werfen Schmitz, der seinen Nachnamen in Dotcom ändern ließ, vor, allein im Jahr 2010 durch seine Internetaktivitäten 42 Millionen Dollar (rund 32 Millionen Euro) verdient zu haben. MegaUpload bot seinen Nutzern ab 2005 an, Daten im Internet zu speichern und dort auch anderen zur Verfügung zu stellen. Dies ist an sich nicht illegal. Allerdings wurde die Plattform laut Anklage auch dazu genutzt, um Raubkopien von Musik, Filmen oder Software zu verbreiten. Zudem sollen die MegaUpload-Mitarbeiter laut erweiterter Anklage das Internet aktiv nach urheberrechtlich geschützten Inhalten durchforstet und diese auf der Plattform online gestellt haben (siehe Infobox).

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