Bei Minusgraden

Zahlreiche Tiere erfrieren hilflos auf Grundstück in NÖ

Tierecke
13.02.2012 15:01
Als die Mitarbeiter des Tierheims Dechanthof am 10. Februar von der zuständigen Amtstierärztin zu einer Beschlagnahmung im Bezirk Gänserndorf gerufen wurden, ahnten sie nicht, was sie erwarten würde. Auf einem Grundstück wurden zwei Hunde aus der verbotenen Anbindehaltung befreit, für einige Hasen und Meerschweinchen kam jede Hilfe zu spät - sie sind hilflos im Garten erfroren. Ob die Hunde dem Besitzer zurückgegeben werden, ist noch offen.

"Da waren tote Tiere überall im Garten", erinnert sich eine Mitarbeiterin des Tierheims Dechanthof, die bei der Beschlagnahmung im Bezirk Gänserndorf im Einsatz war. Gemeinsam mit der Polizei und der zuständigen Amtstierärztin betraten die Tierschützer ein Grundstück, auf dem Hunde und Kleintiere trotz eisiger Temperaturen einfach sich selbst überlassen worden waren.

Mehrere Nager hilflos im Garten erfroren
Zahlreiche Nager waren von ihrem Besitzer ohne hinreichenden Kälteschutz und zum Teil in Käfigen eingeschlossen worden. Die Vierbeiner waren chancenlos und konnten dem Erfrierungstod nicht entkommen (erstes Bild). Insgesamt sechs Hasen und zwei Meerschweinchen überlebten das Martyrium und können nun aufgepäppelt werden. Dabei ist es grundsätzlich möglich, Hasen und Meerschweinchen im Freien überwintern zu lassen. Voraussetzung ist jedoch ein gut ausgerüstetes Quartier mit einem isolierten Schutzhäuschen (siehe Infobox). Die Nachlässigkeit des Besitzers hat hier viele Tiere das Leben gekostet.

Hunde kauerten sich im Zwinger zusammen
Auch zwei kleine Hunde wurden zitternd im Garten vorgefunden (drittes Bild). Die beiden Vierbeiner mussten trotz Minusgraden angeleint in einem kleinen Zwinger ausharren. "Nachts hat es bis zu 16 Grad minus. Die Hunde können nur überlebt haben, indem sie sich fest zusammengekuschelt haben", vermutet eine Tierschützerin. Anbindehaltung ist zudem in Österreich gesetzlich verboten.

Das Tierheim Dechanthof kümmert sich nun um alle überlebenden Tiere. Falls der rücksichtslose Halter dem Tierschutzgesetz entsprechende Bedingungen schafft, könnte er die Tiere zurückverlangen. Ob die Vierbeiner in diesem Fall zurück auf das Grundstück müssen, ist noch offen.

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