Pech für Apple

D: Samsung darf Galaxy Tab 10.1N weiter anbieten

Elektronik
09.02.2012 15:47
Deutsche Verbraucher können auch weiterhin zwischen dem iPad von Apple und dem Konkurrenzmodell des südkoreanischen Elektronikriesen Samsung wählen: Das Landgericht Düsseldorf wies am Donnerstag einen Eilantrag von Apple ab, den Vertrieb des Samsung-Tablets Galaxy Tab 10.1N in der Bundesrepublik und Europa zu untersagen. Das Gerät unterscheide sich hinreichend von Apples iPad, sagte Richterin Ulrike Pastohr. Es bestünden "deutliche Unterschiede" zwischen den Modellen.

Samsung und Apple ringen im milliardenschweren Markt für Tablet-PCs seit Monaten erbittert um die Vorherrschaft und bekämpfen sich dabei auch mit juristischen Mitteln. Samsung hatte dabei zuletzt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine Schlappe hinnehmen müssen. Da die Geräte Apples iPad in "unlauterer Weise" nachahmen, untersagten die Richter dem südkoreanischen Konzern den Vertrieb seiner beiden Galaxy-Tab-Modelle 10.1 und 8.9 in Deutschland.

Beim Nachfolgemodell 10.1N hatte Samsung daher geringfügige Veränderungen vorgenommen. So wurden unter anderem die Ränder um den Bildschirm vergrößert und die Lautsprecher verschoben. Auf der Rückseite prangt zudem ein großer, gut lesbarer "Samsung"-Schriftzug. Es sei ausgeschlossen, dass die Kunden dieses Gerät mit einem iPad verwechselten, sagte Richterin Pastohr. Der Kauf eines solch teuren Geräts unterscheide sich auch vom Gang in den Supermarkt - die Verbraucher griffen nicht spontan zu. Vielmehr bereiteten sie ihre Entscheidung gründlich vor.

Pastohr stellte weiter fest, dass sich der Markt für Tablet-PCs bereits in zwei Lager gespalten habe. Samsung-Kunden wollten überhaupt nicht, dass ihre Geräte mit denen des Erzrivalen Apple verwechselt würden. Das Galaxy Tab 10.1N sei zudem dünner als das iPad Apple und insgesamt ein eigenständiges Gerät.

Ganz vom Tisch ist der Streit der beiden Großkonzerne damit aber noch nicht: An das nun entschiedene Eilverfahren schließt sich ein Hauptsacheverfahren an. Apple greift in diesem die Benutzung von gleich fünf verschiedenen Samsung-Tablets an. Diese Streitsache soll am 25. September verhandelt werden.

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