Der kleinen Leonie waren nur knapp zwei Jahre auf Erden vergönnt gewesen: Die offene Bauchdecke bei ihrer Geburt konnten die Ärzte zwar heilen, doch als ihre Mutter und Großmutter zwei Jahre später mit dem vor Schmerzen schreienden Kind ins Spital nach Vöcklabruck kamen, schickte man sie nach Hause. Drei Stunden später starb das Mädchen an einer durch eine Darmverschlingung ausgelösten Sepsis.
Kindstod nicht zu verhindern gewesen?
Der erste Gutachter nannte den Tod des Kindes "schicksalshaft", der Privatgutachter der Familie sagte das Gegenteil. Nun langte das Obergutachten bei der Staatsanwaltschaft Wels ein - diese stellte nach Begutachtung des Papiers das Verfahren ein.
Der Grund: Das Gutachten kam zu dem Schluss, "dass sich nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit feststellen hat lassen, dass der Tod des Kindes durch weitere Behandlungen oder eine stationäre Aufnahme verhindert hätte werden können", so Manfred Holzinger, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wels.
"Entscheide mit Familie, wie wir weiter vorgehen"
Am Mittwoch habe sich auch Otto Urban, der Anwalt der Familie, das Gutachten geholt und werde es mit einem Experten durchgehen. Im Strafverfahren sei im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden. Im Zivilrecht müsse aber der Arzt beweisen, dass das Kind durch weitere Behandlungen oder eine stationäre Aufnahme nicht überlebt hätte.
Die Familie möchte mit dem Krankenhausbetreiber in Vergleichsverhandlungen treten, sagte der Anwalt. Sollten diese nicht erfolgreich verlaufen, könne auch eine Klage gegen den Betreiber in Erwägung gezogen werden.
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