Pornos als Motiv?

Drei Jahre Haft für Flüchtling wegen Messerattacke

Österreich
18.01.2012 09:19
Der absichtlich schweren Körperverletzung ist am Dienstag ein afghanischer Staatsbürger am Landesgericht Wiener Neustadt schuldig gesprochen und - nicht rechtskräftig - zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Laut Anklage hatte der damals 20-Jährige am 18. Juli 2011 einem Landsmann in einer privaten Unterkunft für Asylwerber in Wiener Neustadt mit einem Küchenmesser "zielgerichtet" in die Herzgegend gestochen und das Opfer lebensgefährlich verletzt.

Während die Staatsanwältin den Mordvorsatz als gegeben sah, weil sich der Beschuldigte gedemütigt gefühlt hätte, wollte dieser in Notwehr gehandelt haben. Er sei zuvor eine halbe Stunde lang von mehreren Bewohnern geschlagen und getreten worden, das Küchenmesser habe er dabei noch vom Kochen in der Hand gehalten. Wie er zustach, wisse er nicht. Nach dem Messerstich flüchtete er nach Wien und warf die Tatwaffe in die Donau. Er wurde zwei Tage später festgenommen.

Laut Anklage sei dem blutigen Geschehen wenige Tage zuvor eine Auseinandersetzung vorangegangen: Der 21-Jährige habe seine Mitbewohner in seiner Wohnung dabei erwischt, als sie sich Pornofilme ansahen und selbst befriedigten, was er aus religiösen Gründen nicht tolerieren wollte. Sein späteres Opfer maßregelte ihn daraufhin, sich nicht als Chef aufzuspielen.

Die Zeugen, allen voran das 20-jährige Opfer, widersprachen der Darstellung einer Rauferei. Vielmehr sei der Angeklagte ins Zimmer gekommen, wo sich mehrere Freunde unterhalten hatten, und habe mehr oder weniger wortlos zugestochen. Der damals Verletzte sprach lediglich von einem kurzen Streit am Gang, bei dem es um das Putzen der Toilette gegangen sei. Überdies habe er in dessen Wohnung keinen Pornofilm angesehen.

Verletzung war laut Gutachten lebensgefährlich
Weiters schuldig gesprochen wurde der Mann der versuchten Nötigung, weil er im Juni 2011 den Vermieter bedroht hatte, als dieser ihm die Wohnung kündigen wollte. Auf den Vermieter hat der Angeklagte, der ihn einmal mit den Worten "Ich mag dich tot" bedroht habe, einen insgesamt aggressiven Eindruck gemacht. Hingegen bezeichnete der Gerichtspsychiater den in Österreich lebenden Flüchtling als einen ruhig und ausgeglichen wirkenden Mann, bei dem keine Auffälligkeiten vorlägen.

Dem Angeklagten, der von seiner Heimat zunächst in den Iran und 2010 nach Österreich geflüchtet war, wurde Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt attestiert. Die sechs Zentimeter große Verletzung, die zu einer Blutansammlung im Herzbeutel führte, war laut medizinischem Gutachten lebensgefährlich.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung nahm Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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