Bluttat in Braunau

Teenager-Mord: 17-Jähriger war zurechnungsfähig

Oberösterreich
04.01.2012 13:41
Jener 17-Jährige, dem vorgeworfen wird, im November in Braunau seinen 16-jährigen Schulfreund getötet zu haben, ist laut psychiatrischem Gutachten zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig gewesen. Er bleibe zwar weiterhin dabei, dass er sich an nichts erinnern könne, die bisherigen Ermittlungsergebnisse ließen allerdings den Schluss zu, dass das wenigstens teilweise eine Schutzbehauptung sei, so die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis.

Es sei davon auszugehen, dass der 17-Jährige den Mord an seinem Freund seit Längerem geplant habe. Er habe sich mehrere Tage vor der Tat im Internet wiederholt mit Themen wie "Mord aus Liebeskummer", "Jugendstrafe für Mord in Österreich" oder "Was passiert, wenn ein Mensch stirbt" beschäftigt. Er könne sich auch daran nicht erinnern, soll der Beschuldigte dazu gesagt haben. Eine Blutanalyse ergab, dass der Bursch zum Tatzeitpunkt weder alkohol- noch suchtmittelbeeinträchtigt gewesen war.

Ausführung mit Messern und Hammer
Der Mord sei mit zwei größeren Messern und einem Hammer ausgeführt worden. Der Täter habe das Opfer niedergeschlagen und ihm dann 20 bis 30 Stich- und Schnittverletzungen am gesamten Körper zugefügt, hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft. Die beiden Burschen hatten am Abend des 20. November gemeinsam gelernt und waren dabei allein in der Wohnung der Großmutter des Beschuldigten. Um 19.30 Uhr rief der 17-Jährige die Polizei, weil er sich verletzt habe.

Eifersucht und Verlustangst als Motiv
Als wahrscheinlichstes Motiv nannte die Staatsanwaltschaft ausgeprägte Eifersucht und damit verbundene Verlustangst. Weitere Personen dürften dabei und auch bei der Tat selbst aber keine Rolle gespielt haben.

Der Anwalt des 17-Jährigen, Franz Essl, sprach in dem Zusammenhang von einer intensiven Freundschaft seines Mandanten mit dem Opfer, es habe aber keine sexuelle Komponente gegeben. Im Gutachten, das schriftlich noch nicht vorliegt, wurden auch Persönlichkeitsstörungen diagnostiziert. Dadurch sei eine Gefährlichkeit für Dritte gegeben und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher indiziert. Organische Hirnerkrankungen wurden nicht festgestellt.

Bis zu 15 Jahre Haft
Der Beschuldigte sitzt weiterhin in Untersuchungshaft, über den Inhalt einer Anklageerhebung sei nun zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft werde jedenfalls sowohl die Bestrafung des Jugendlichen als auch seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragen, so die Behörde.

Dem 17-Jährigen droht nach dem Jugendgerichtsgesetz für Mord eine Strafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren. Die Hauptverhandlung vor dem Jugendgeschworenengericht am Landesgericht Ried könnte – wie vom Anwalt beantragt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Der Termin ist derzeit noch nicht abschätzbar.

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