Verwaltungsposse

Wirbel um 14,30 Euro Gebühr für Protestbriefe

Österreich
29.12.2011 16:04
Eine vom Innenministerium eingeforderte Gebühr für die Bearbeitung eines Protestschreibens hat am Donnerstag heftige Kritik hervorgerufen. Konkret waren einer Wiener Journalistin, die einen Brief an das Innenministerium gerichtet hatte, 14,30 Euro berechnet worden. Das Innenministerium reagierte mittlerweile auf die Kritik und entschied, künftig in solchen Fällen keine Gebühren mehr einzuheben.

Auslöser der Gebühren-Debatte war die Zahlungsaufforderung an eine Journalistin, die schriftlich gegen die geplante Abschiebung einer tschetschenischen Familie protestiert hatte und anschließend eine Rechnung über 14,30 Euro erhielt, wie der Radiosender "Ö1" am Donnerstag berichtete. "Als Staatsbürgerin habe ich wohl das Recht einen Brief ans Innenministerium zu schreiben und eine Antwort zu bekommen, ohne dafür zahlen zu müssen. Ich nehme mir das Recht heraus, zu sagen wenn mir etwas an der Regierung nicht passt, ohne dafür Gebühren zu entrichten", kritisierte die Journalistin.

Auch die Aktion "SOS Mitmensch" protestierte sogleich "aufs Schärfste" gegen die Eingabegebühr: Die Möglichkeit, Protestschreiben an ein Ministerium zu schicken, sei kein zu vergebührendes Privatinteresse, sondern liege im Interesse der Demokratie, hieß es daher in einer Aussendung. Die Organisation startete außerdem die Aktion "1.000 Protestschreiben gegen die Vergebührung von Protestschreiben".

"Einschüchterungsversuch gegen engagierte Bürger"
Kritik kam auch von den Grünen, die von einem "Einschüchterungsversuch" gegen engagierte Bürger sprachen. Menschenrechtssprecherin Alev Korun kündigte an, den Fall gleich im ersten Innenausschuss des neuen Jahres zu thematisieren und eine parlamentarische Anfrage an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner zu richten. "Diese durchsichtige Schikane ist weder eines Ministeriums noch eines Rechtsstaates würdig. Sie ist nur mehr traurig und peinlich", so Korun.

Ministerium reagierte umgehend auf Kritik
Nach der Kritik sagte das Innenministerium umgehend eine Prüfung zu - und handelte dann wenig später. Der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit entschied, dass künftig keine Gebühren in vergleichbaren Fällen mehr eingehoben werden. Soweit im konkreten Fall der Vorschreibung nachgekommen wurde, würden diese Beträge zurückerstattet, hieß es.

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