Es handelt sich um eine Redakteursstelle in der Verwendungsgruppe 16 (von insgesamt 18), die am Mittwoch in den Stellenausschreibungen im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" ausgeschrieben wurde. VG 16 bedeutet ein Gehalt von mindestens 5.270,65 Euro brutto monatlich, "höheres Gehalt abhängig von Erfahrung und Ausbildung", wird in der Annonce erläutert.
Zugleich wurden auch eine Assistenz des Generaldirektors (4.275,69 Euro brutto) sowie die Büroleitung des Kaufmännischen Direktors (4.852,91 Euro brutto) ausgeschrieben. Bei den Besetzungen werden Gesichtspunkte der Hebung des Frauenanteils besonders berücksichtigt, vermerkte der ORF in einem Zusatz der Ausschreibung. Die Bewerbungsfrist endet am 10. Jänner.
Wolf: "Wäre jüngster Mitarbeiter der Gehaltsstufe 16"
"Sollte N. Pelinka den Job bekommen, wäre er mit 25 meines Wissens nach der jüngste ORF-Mitarbeiter der Gehaltsstufe 16 (von 18) ever...", kommentierte ORF-Moderator Armin Wolf die Ausschreibung im Internet-Nachrichtendienst Twitter. Zum Vergleich: Sendungsverantwortliche und Ressortleiter würden Wolf zufolge meist in Gehaltsstufe 15 ausgeschrieben. "Interessant, dass neben Büroleiter auch noch Assistent gesucht wird", merkte Wolf weiter an. Bisher habe den Job einer gemacht - "und zwar ganz ausgezeichnet".
Klar wird durch die offizielle Ausschreibung jedenfalls, dass sich der Fristenlauf bis 1. Jänner nicht ausgehen wird. Wann Pelinka seinen Posten antreten kann, bleibt somit offen. Der ORF-Redakteursrat will den 25-Jährigen als Büroleiter jedenfalls verhindern. Die Protestresolution der "Zeit im Bild"-Belegschaft gegen den Wechsel von Pelinka in den ORF ist - Stand Mittwoch - mittlerweile von über 100 Redakteuren unterschrieben worden.
Redakteursrat: "Entscheidungen rechtswidrig"
Dabei sorgt längst nicht nur die Bestellung von Niko Pelinka, derzeit noch Leiter des SPÖ-"Freundeskreises" im ORF-Stiftungsrat, zum Büroleiter von Wrabetz für Kritik, auch weitere Personal-Rochaden wolle man nicht hinnehmen. Der Redakteursrat trug nun in einem Schreiben an Wrabetz Argumente zusammen, warum die vergangene Woche angekündigten Personalentscheidungen des ORF rechtswidrig seien und zudem "den sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten" widersprächen.
Konkret verweist der Redakteursrat auf den Paragraf 27 im ORF-Gesetz. "Sämtliche Stellen im Österreichischen Rundfunk (...) sind neben der internen Ausschreibung durch Verlautbarung im 'Amtsblatt zur Wiener Zeitung' öffentlich auszuschreiben, soweit es sich nicht um untergeordnete Dienstleistungen handelt", heißt es dort wörtlich. Dass die ORF-Geschäftsführung am 23. Dezember zahlreiche Personalentscheidungen ohne vorherige Ausschreibungen kundgetan hatte, verstoße demnach gegen das Gesetz, so die Redakteursvertreter. Dies betrifft unter anderem die Büroleiter-Stelle von Niko Pelinka.
Fazit der Redakteurssprecher in ihrem Schreiben an Wrabetz: "Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die ORF-Journalisten es nicht hinnehmen werden, wenn ihre gesetzlichen Rechte, sich um (Führungs-)Position zu bewerben und ihre gesetzlichen Mitwirkungsrechte bei Struktur- und Personalentscheidungen eingeschränkt werden."
ORF-Sprecher: "Komische Optik, aber ordnungsgemäß"
ORF-Sprecher Martin Biedermann betonte am Mittwoch, dass die Ausschreibung des Büroleiter-Postens von Wrabetz bereits vergangene Woche veranlasst worden sei. Dass man die Personalentscheidungen am Freitag bekanntgegeben habe und die Stellenanzeige am Mittwoch darauf erschien, habe "bisschen eine komische Optik", räumte er ein. Doch grundsätzlich werde ordnungsgemäß vorgegangen.
Bei der Kritik daran, dass somit allerdings auch schon klar ist, wer die ausgeschriebene Stelle erhalten wird - nämlich der bisherige Stiftungsrat Niko Pelinka -, sei der besondere Charakter der Position zu bedenken, meinte Biedermann weiter. "Bei einer so engen Stabsfunktion ist das etwas anderes. Im konkreten Fall handelt es sich um den engsten Mitarbeiter des Generaldirektors. Da ist zwar formal eine Ausschreibung nötig, aber den sucht er sich persönlich aus und weiß auch, wer es werden soll."
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