kino.to-Urteil

Amtsrichter setzt Online-Streams mit Downloads gleich

Web
27.12.2011 11:18
Weil er das illegale Geschäftsmodell kino.to von Anfang mitentwickelt und perfektioniert hat, ist ein Kernmitglied der Anfang Juni vom Netz genommenen Streaming-Plattform in Leipzig zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Amtsrichter Mathias Winderlich stellte in seiner Urteilsbegründung unmissverständlich klar, dass beim Nutzen von Streams eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet - und sich daher nicht nur Filehoster, sondern auch Nutzer strafbar machten.

Mit dem Begriff "vervielfältigen" habe der Gesetzgeber das "Herunterladen" gemeint, führte Richter Winderlich aus. Dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen. Nichts anderes finde beim Streaming statt: Es würden Datenpakete sukzessive heruntergeladen. Dies sei eine sukzessive Vervielfältigung. Jeder Nutzer von illegalen Streaming-Portalen müsse sich bewusst sein, dass dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen könne.

Illegale Streaming-Portale, wie in diesem Fall kino.to, erzeugten eine Situation, in der massenhaft Straftaten begangen werden, so Richter Winderlich. kino.to sei als ein genau abgestimmtes Gesamtkonzept zu sehen, welches einen bestehenden Anreiz bei den Nutzern kanalisiert habe.

Allen Mitarbeitern von kino.to sei bewusst gewesen, dass dort Rechtsverletzungen vonstatten gingen. "Es muss mit aller Deutlichkeit gezeigt werden, dass solche Rechtverletzungen nicht geduldet werden können", schloss Richter Winderlich seine Urteilsbegründung ab.

Einnahmen von mehr als 630.000 Euro
Der bereits vergangenen Donnerstag Verurteilte war im System kino.to für das Anmieten und die technische Betreuung von Internetrechnern im Ausland zuständig. Zudem betrieb der 47-Jährige den ältesten und einen der leistungsstärksten kino.to-eigenen Filehoster, auf dem zuletzt Raubkopien von 10.754 unterschiedlichen Filmtiteln gespeichert waren.

Durch Werbung und insbesondere Abofallen auf diesem Filehoster erwirtschaftete der in Köln geborene Angeklagte seit 2008 Einnahmen von mehr als 630.000 Euro. Etwa die Hälfte dieser Summe konnte er als Gewinn verbuchen.

"Das war es nicht wert"
Auf die Frage, ob ihm denn bewusst gewesen sei, dass der Betrieb eines Filehosters in dieser Form die Urheberrechte verletzt, antwortete der Angeklagte, er habe am Anfang gedacht, er handele in einer Grauzone. "Wenn ich gewusst hätte", so der 47-Jährige weiter, "dass ich dafür ins Gefängnis kommen kann, hätte ich die Finger davon gelassen. Denn das war es nicht wert."

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele