USA empört

EuGH verpflichtet alle Fluglinien zum Klimaschutz

Ausland
21.12.2011 15:20
Internationale Fluglinien müssen am EU-Handel mit Luftverschmutzungsrechten teilnehmen. Damit hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Mittwoch quasi in letzter letzte Minute einen Grundsatzstreit entschieden. Ab dem 1. Jänner 2012 benötigen Airlines, die in der EU starten und landen, Rechte für den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid. Mehrere Gesellschaften aus den USA und Kanada hatten dagegen geklagt. Die US-Luftfahrtvereinigung will das nunmehrige Urteil bekämpfen.

Die Fluggesellschaften bekommen den Großteil der CO2-Zertifikate zunächst kostenlos zugeteilt. Nicht benötigte Verschmutzungsrechte können später verkauft werden. Wer mit den zugeteilten Rechten nicht auskommt, muss zukaufen. So sollen Anreize geschaffen werden, den CO2-Ausstoß zu senken.

Die Regelung verletze nicht die Souveränität fremder Staaten, argumentierten die Richter am Mittwoch. Zwar werde der Berechnung des CO2-Ausstoßes die gesamte Flugstrecke zugrunde gelegt - also auch Distanzen außerhalb der EU. Dies sei jedoch zulässig, weil nur Flüge in und aus dem EU-Hoheitsgebiet betroffen seien. Auch das sogenannte Open-Skies-Abkommen, das die gegenseitige Benachteiligung amerikanischer und europäischer Airlines verhindern soll, sieht der EuGH mit seinem Urteil nicht verletzt. Demnach sei der EU-Emissionshandel nicht diskriminierend, weil alle Unternehmen gleichermaßen betroffen seien.

EU-Klimakommissarin "sehr zufrieden"
EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard zeigte sich "sehr zufrieden" mit dem Urteil: "Wir erwarten nun, dass die US-Fluglinien europäisches Recht respektieren." Allerdings könnte nach Berechnungen der EU-Kommission durch den Emissionshandel ein Ticket für einen Langstreckenflug bis zu 12 Euro teurer werden.

Auch Umweltverbände begrüßten den Richterspruch als einen Schritt in die richtige Richtung. So sprach etwa der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland von einem "Sieg der Vernunft". Die Entscheidung sei ein Schritt zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit im Verkehr und zur Begrenzung der CO2-Emissionen beim Fliegen. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft mahnte gleich ein weltweites System zum Emissionshandel an.

Die eigentliche Klage der Fluggesellschaften aus den USA und Kanada liegt bei einem britischen Gericht. Die Richter dort baten das oberste EU-Gericht um Hilfe bei der Auslegung des EU-Rechts und internationaler Verträge. Da sie sich an das Urteil aus Luxemburg halten müssen, ist der Fall damit entschieden.

Empörte US-Airlines wollen nicht aufgeben
Die US-Fluglinien laufen nun Sturm gegen die Verpflichtung, künftig bei den EU-Klimaschutzbemühungen mitmachen zu müssen. "Die heutige Entscheidung des Gerichts isoliert die EU noch stärker vom Rest der Welt", erklärte die US-Luftfahrtvereinigung Airlines for America in Washington. Die Vereinigung warf dem Gericht vor, internationale Vereinbarungen missachtet zu haben, und kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen: "Die heutige Entscheidung bedeutet nicht das Ende dieses Falls." Airlines for America prüfe jetzt weitere Möglichkeiten.

Zudem stärkt der Weltluftfahrtverband IATA den US-Fluglinien den Rücken. Statt eines EU-Alleinganges brauche es ein international abgestimmtes Vorgehen, forderte IATA-Chef Tony Tyler am Mittwoch. Der weltweite Widerstand gegen die EU-Pläne wachse, hieß es. Die IATA geht wegen dem EuGH-Urteil für das kommende Jahr von Kosten von 900 Millionen Euro aus, bis 2020 würden die Belastungen für die Fluggesellschaften sogar auf 2,8 Milliarden Euro ansteigen.

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