Transfer an Behörden

EU: Fluggastdaten-Abkommen mit USA erhält grünes Licht

Ausland
13.12.2011 14:43
Nach langem Hin und Her haben die EU-Innenminister am Dienstagnachmittag nun doch grünes Licht für das neue Fluggastdaten-Abkommen mit den USA gegeben. Der Vertrag verpflichtet Fluggesellschaften, weiterhin Daten an US-Behörden weiterzugeben. Österreich enthielt sich ebenso wie Deutschland, das bisher dagegen war, der Stimme. Generell gelte aber, dass das Abkommen "auf alle Fälle Verbesserungen" enthalte, erklärte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner.

"Wer Datenaustausch sagt, muss auch Datenschutz sagen", so Mikl-Leitner. Mit dem EU-Parlament, das ebenfalls noch grünes Licht für das Abkommen geben muss, werde es in dieser Sache sicher noch Diskussionen geben. Datenschutz sei ein sehr emotionales Thema, sowohl in der EU als auch in Österreich. Aber das Abkommen führe zu mehr Rechtssicherheit und auch zu einer Verkürzung der Datenspeicherdauer.

Der Vertrag verpflichtet Fluggesellschaften, 19 Datenangaben an die US-Behörden weiterzugeben. Dazu gehören Name, Adresse, Sitzplatz- und Kreditkartennummer jedes EU-Passagiers, der in die USA einreist. Terrorfahnder wie der US-Geheimdienst CIA können die Angaben für die Suche nach Terroristen oder Schwerverbrechern auswerten. Bisher erlaubte es eine Vereinbarung von 2007 den Amerikanern die Daten nach Regeln abzugreifen, die für die Europäer unvorteilhafter sind und weniger Datenschutz bieten.

Kritik an langer Aufbewahrung der Daten
Trotz einiger Änderungen richtet sich die Hauptkritik dagegen, dass die Daten bis zu 15 Jahre lang gespeichert bleiben sollen. "Wir sind natürlich noch nicht zufrieden und deswegen können wir aus deutscher Sicht auch nicht zustimmen", sagte der deutsche Innenminister Hans-Peter Friedrich am Dienstag in Brüssel. Friedrich sprach daher dennoch von "erheblichen Verbesserungen" gegenüber der jetzigen Vereinbarung.

Berlin steht unter dem Druck des deutschen Verfassungsgerichts, das im Frühjahr 2010 zur Vorratsdatenspeicherung geurteilt hatte. Danach muss die Speicherung verhältnismäßig sein - diese Kriterien sieht die Berliner Regierung auch in dem veränderten EU-US-Abkommen nicht erfüllt. Friedrich erwartet aber keine Schwierigkeiten: "Ich sehe kein verfassungsrechtliches Problem, wenn dieses Abkommen zustande kommt."

EU-Datenschutzbeauftragter: "Viele Bedenken bleiben"
Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx bemängelte am Dienstag die lange Aufbewahrungsfrist. Die Liste der Daten sei unverhältnismäßig, zudem sollte jeder Bürger ein Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz haben. "Leider bleiben viele der Bedenken, die die nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten und ich geäußert haben, unbeachtet", schrieb Hustinx in einer Aussendung.

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