Bald neuer Anlauf

Schuldenbremse soll nun doch noch in die Verfassung

Österreich
09.12.2011 15:51
Bundeskanzler Werner Faymann will bereits am kommenden Mittwoch im Nationalrat einen neuen Anlauf zur Verankerung einer Schuldenbremse in der Verfassung nehmen. Wie Faymann nach Abschluss des Brüssler EU-Gipfels zur Eurokrise am Freitag sagte, will er dabei das Gespräch mit der Opposition suchen.

"Es geht ja nicht darum, der Regierung einen Gefallen zu machen", sondern darum, dass Österreich weniger Zinsen am Kapitalmarkt zahle, sagte der Kanzler. An die Grünen gerichtet sagte er, diese sollten ihre Forderung nach vermögensbezogenen Steuern nicht mit der Schuldenbremse verknüpfen. In Richtung FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache bemerkte Faymann, einen Austritt aus EU oder Eurozone werde er keinesfalls vorschlagen, mit dem BZÖ verlaufe die Diskussion differenzierter.

Zwar wurde eine Schuldenbremse bereits am Mittwoch im Nationalrat beschlossen, allerdings nur mit einfacher Regierungsmehrheit. Würde die Maßnahme in der Verfassung verankert werden, dann wäre sie ungleich stärker, weil sie nicht ohne weiteres wieder gekippt werden könnte.

"Volksabstimmung nicht erforderlich"
Faymann betonte, für den von allen EU-Staaten außer Großbritannien geplanten "Fiskalpakt" sei keine Volksabstimmung in Österreich erforderlich, solange die Budgethoheit beim österreichischen Parlament liege und dieses entscheide, wie der Rahmen einzuhalten sei. Mit dem Pakt würden nur selbst gegebene Vereinbarungen vertraglich fixiert.

Österreich habe sich bereits zu einem Drei-Prozent-Defizit- und einem 60-Prozent-Verschuldungs-Kriterium verpflichtet. Sollte ein Land die Refinanzierung der Staatsschuld nicht mehr alleine schaffen, würde es tatsächlich an Souveränität verlieren, "aber ich weiß nicht, worüber man dann abstimmen soll." So weit dürfe es bei Österreich nicht kommen. Ziel sei es daher, Österreich so rasch wie möglich aus dem EU-Defizitverfahren herauszuführen.

Bald Gleichschaltung der EU-Steuerpolitik?
Sollte im März eine weitere Vertiefung der EU in Steuer- und anderen Fragen beschlossen werden, wäre dies eine andere Ausgangslage und könnte in drei bis fünf Jahren zu einer Volksabstimmung auch in Österreich führen. Ein solcher Passus im Gipfelentwurf sei nunmehr aber auf März vertagt worden, das Ergebnis ungewiss. Auch Deutschland müsste eine Volksabstimmung durchführen, wenn sein Hoheitsrecht im Budget angetastet würde, sagte Faymann.

Der Kanzler kritisierte erneut scharf die Blockade Großbritanniens gegen eine EU-Vertragsreform aller 27 Staaten. Großbritanniens Premier habe "einen völlig falschen Zugang" gewählt. Mit seiner Forderung nach einem Veto bei der Finanzmarktregulierung habe er "ein Junktim auf den Tisch geknallt". Faymann: "Das war keine große Stunde des Teamgeistes der Europäischen Union."

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