In dieser Zeit soll der Mann sich mit dem Kind in eine Kammer zurückgezogen, es auf den Schoß genommen und an ihm geschlechtliche Handlungen vorgenommen haben. Wie sich während des Verfahrens allerdings herausstellte, sind die inkriminierten Handlungen, die sich von 1992 bis 1994 ereignet haben sollen, bereits zu lange her.
Verjährung wäre nur dann nicht gegeben gewesen, wenn die psychischen Folgen beim Opfer eindeutig auf die Übergriffe zurückzuführen und als schwere Körperverletzung einzustufen gewesen wären. Ein solcher Kausalzusammenhang sei auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens aber nicht nachweisbar.
Der mittlerweile 28-jährige Mann hatte die Übergriffe erstmals zur Sprache gebracht, als er sich wegen seiner Suchtmittelabhängigkeit in Behandlung begab. Im Rahmen dieser Therapie brachte er seine "Drogenkarriere" unter anderem mit den Missbrauchshandlungen in Zusammenhang und erstattete Anzeige.
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