Die Flaschen seien im Privatverkauf abzugeben, schrieb der Mann auf seiner am Dienstagnachmittag offline gestellten Website. Die Preise seien auf Anfrage zu erfahren, hieß es.
Verstoß gegen das Verbotsgesetz?
Der Nationalratsabgeordnete Harald Walser von den Grünen stellt sich auf seiner Homepage jedenfalls die Frage, ob das Anpreisen der Alkoholika mit den fragwürdigen Etiketten nicht mit dem Verbots- bzw. Abzeichengesetz kollidiert. Sein Kollege Karl Öllinger stimmt dem zu: "Ich bin der Meinung, dass die öffentliche Bewerbung für Hitler-Wein und -Schnaps jedenfalls einen Verstoß gegen das Abzeichengesetz, möglicherweise auch gegen das NS-Verbotsgesetz darstellt."
Der Leiter der Staatsanwaltschaft Feldkirch, Wilfried Siegele, will nun die Vorwürfe prüfen. "Das gehört angeschaut", so der Jurist in einer ersten Reaktion am Dienstag. Ob es sich, wie von den Grünen vermutet, um einen Verstoß gegen das Abzeichengesetz bzw. möglicherweise gegen das NS-Verbotsgesetz handelt, könne vorerst noch nicht beurteilt werden.
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