Durch Studie belegt

User kaufen mehr: Raubkopieren bleibt in der Schweiz legal

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05.12.2011 12:18
Eine neues Gutachten der Schweizer Regierung belegt - wie bereits einge ähnliche Untersuchungen -, dass Raubkopierer gleich viel Geld wie andere für legale Unterhaltungsprodukte ausgeben. Zudem kaufen sie mehr Spiele und besuchen öfter Konzerte. Daher bleibt das sehr liberale Schweizer Urheberrecht, zum Ärger vieler Musik- und Filmfirmen, unangetastet.

In der Schweiz sind Downloads für den persönlichen Gebrauch legal - anders als zum Beispiel in Österreich, wo der Download zwar nicht verboten, aber auch nicht eindeutig erlaubt ist. Die Weitergabe heruntergeladener Inhalte ist in jedem Fall illegal.

Der neue Schweizer Bericht hat die Auswirkungen dieser Downloads nun untersucht. Demnach lädt etwa ein Drittel der Schweizer über 15 Jahren raubkopierte Musik, Filme und Spiele aus dem Internet herunter. Sie geben aber nicht weniger Geld für Unterhaltungsprodukte aus als andere. Die Raubkopien seien demnach als Zusatz statt als Ersatz zum Kauf zu sehen, so die Autoren des Gutachtens.

Raubkopierer geben sogar mehr Geld aus
Sie nahmen eine Studie der dänischen Regierung vom letzten Jahr als Grundlage für ihre Empfehlung, das Schweizer Recht unverändert zu belassen. Demnach sind Raubkopierer zum Beispiel die fleißigeren Konzertbesucher und Spielekäufer - die zusätzlichen Einnahmen aus diesem Personenkreis würden demnach gegenüber den Verlusten durch Downloads überwiegen.

Sperren verstoßen gegen Menschenrechte
Das Schweizer Recht solle demnach unangetastet bleiben, so die Empfehlung der Gutachter. Raubkopierern bei wiederholten Verstößen den Internetzugang zu sperren, wie in Frankreich der Fall, verstoße möglicherweise gegen die UN-Menschenrechtskonvention, nach der Internetzugang ein Menschenrecht ist. Auch die Blockade bestimmter Websites sei vermutlich illegal, da so das Recht auf Meinungsfreiheit und Datenschutzvereinbarungen verletzt würden.

Raubkopierer schon 2010 geschützt
Produktionsfirmen - auch große ausländische Unternehmen - müssten sich den Veränderungen im Internet anpassen, so der Schluss des Gutachtens. Downloads würden sich in jedem Fall nicht, wie von deren Seite behauptet, negativ auf die Unterhaltungsindustrie und das Kulturschaffen auswirken. Schon 2010 hatte die Schweiz Musik- und Filmfirmen vor den Kopf gestoßen, als der Oberste Gerichtshof Tracking-Firmen verbot, IP-Adressen von Filesharern aufzuzeichnen. So ist es praktisch unmöglich, Raubkopierer in der Schweiz zu identifizieren.

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