Versagten Behörden?

Mehrere Chancen auf Festnahme von Neonazi-Trio

Ausland
02.12.2011 13:07
Im Fall der deutschen Neonazi-Terroristen verdichten sich die Hinweise auf ein Versagen der Behörden. Bei der jahrelangen Fahndung nach dem Trio wurden in den Jahren 2000 bis 2002 möglicherweise mehrere Chancen auf eine Festnahme verpasst. Darauf lasse ein halbes Dutzend Aktennotizen schließen, wie die "Thüringer Allgemeine" am Freitag aus einer vertraulichen Sitzung des Thüringer Justizausschusses berichtete.

Auch LKA-Zielfahnder hätten sich wiederholt über Behinderungen ihrer Ermittlungen Anfang der 2000er-Jahre beschwert. So sollen Zugriffe etwa aufgrund der schlechten Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz misslungen sein.

Ermittlungspannen eingeräumt
Die Sicherheitsbehörden hatten im Zusammenhang mit den Ermittlungen diverse Pannen eingeräumt. 1998 konnte das Trio aus Thüringen untertauchen. Die Polizei hatte dem Thüringer Generalstaatsanwalt Hartmut Reibold zufolge schon im März 2002 Hinweise auf den Aufenthaltsort der Terroristen in Chemnitz.

Derzeit prüft eine vom Innenministerium in Erfurt eingesetzte unabhängige Kommission noch einmal alle Berichte der Thüringer Ermittler zum Neonazi-Trio. Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe werden für mindestens zehn Morde, mehrere Raubüberfälle und Bombenanschläge verantwortlich gemacht. Mundlos und Böhnhardt sollen sich nach einem Banküberfall in Eisenach Anfang November selbst erschossen haben, Beate Zschäpe sitzt in Untersuchungshaft.

Deutsche Minister wollen NPD-Verbotsverfahren beschließen
Unterdessen wollen in Deutschland die Innenminister von Bund und Ländern einem Zeitungsbericht zufolge bei ihrer Konferenz nächste Woche ein neues Verfahren für ein Verbot der rechtsextremen NPD beschließen. Es gebe nach den jüngsten Verhaftungen im Zusammenhang mit der Mordserie der Zwickauer Neonazi-Zelle eine "überwältigende und parteiübergreifende Mehrheit" für ein neues Verbotsverfahren, berichtete die "Rheinische Post" am Freitag unter Berufung auf Regierungskreise. Auch die einem Verbotsverfahren bisher skeptisch gegenüberstehenden Länder Bayern und Hessen würden einem gemeinsamen Beschluss nicht im Wege stehen.

Ein erstes NDP-Verbotsverfahren war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Grund war die Vielzahl von V-Leuten des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Partei. Die Erfolgschancen eines möglichen neuen Anlaufs sind nach Einschätzung von Politikern gestiegen, nachdem am Dienstag der frühere Thüringer NPD-Vize Ralf W. als mutmaßlicher Unterstützer der Zwickauer Terrorzelle festgenommen wurde (siehe Infobox). W. soll der Gruppe eine Waffe überlassen haben. Er steht im Verdacht der Beihilfe zu sechs Morden und einem Mordversuch.

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