"Ich versteh's ned"

Drei Jahre Haft für Raubüberfall vor zwölf Jahren in Linz

Österreich
24.11.2011 12:51
Zwölf Jahre nach der Tat ist ein 45-jähriger Steirer am Donnerstag am Landesgericht Linz wegen eines bewaffneten Überfalls auf einen Supermarkt zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er zeigte sich teilweise geständig, die Tat am 20. November 1999 gemeinsam mit einem zweiten – bereits 2005 verstorbenen – Täter begangen zu haben. Verteidiger und Staatsanwalt gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

"Ich versteh's ned", antwortete der Angeklagte auf die Frage des Richters, was denn in ihm vorgegangen sei. Denn immerhin habe er zuvor schon einmal eine achtjährige Gefängnisstrafe wegen schweren Raubs verbüßen müssen. "Sicher war's a Bledsinn", meinte der Beschuldigte.

Entscheidende Attacke auf Lebensgefährtin
Als entscheidender "Blödsinn", der zu seiner Ausforschung führen sollte, erwies sich, dass der nun Angeklagte im September 2011 in Wien wegen versuchter Nötigung seiner Lebensgefährtin festgenommen wurde. In dem Zusammenhang entnommene DNA-Proben des 45-Jährigen konnten anschließend mit dem Raub in Linz in Verbindung gebracht werden. In einem Gutachten stellte man schließlich fest, dass die Spuren an dem zur Maskierung verwendeten Halstuch mit jenen des Angeklagten übereinstimmten.

Bei dem Überfall hatte eine Angestellte dem Bewaffneten die Tageslosung aushändigen müssen, während die anderen sich bäuchlings auf den Boden zu legen hatten. Ein Mann und eine Frau wurden gefesselt, andere in die Toilette gesperrt. Dann seien die Räuber geflohen und hätten ihre Jacken und Tücher, anhand derer der Angeklagte später überführt werden konnte, weggeworfen. Sein Komplize habe ihm gesagt, dass sie lediglich 60.000 Schilling (4.360 Euro) erbeutet hätten. Davon habe er die Hälfte erhalten. Er habe nie vorgehabt, den Angestellten etwas anzutun, sagte der 45-Jährige.

"Is des eh keine echte?"
Der Angeklagte sagte zur Vorgeschichte des Coups, er sei im November 1999 von Graz nach Linz gefahren, um seinen Komplizen zu besuchen. Kennengelernt habe er den Mann im Gefängnis, als beide eine Haftstrafe absaßen. Der Linzer hätte dann bei einem Spaziergang den Vorschlag gemacht, den Supermarkt zu überfallen, so der Beschuldigte, und er hätte eine Waffe dabei gehabt. "Is des eh keine echte?", will der Angeklagte gefragt haben. "Nein", habe der andere gesagt. Zur Demonstration legte der Verteidiger eine Softgun vor. Im Vergleich mit der Waffe des anwesenden Justizwache-Beamten wirkte sie täuschend echt, wie der Richter festhalten ließ.

Auch alle sechs befragten Zeugen, Mitarbeiter des damals überfallenen Supermarkts, sagten aus, dass sie die Pistole für echt gehalten hätten. "Jetzt ist es aus und vorbei", habe sie gedacht, schilderte eine Frau. Gleichzeitig habe sie gehofft, dass die Pistole nicht echt sei. Allen sechs wurde ein Schmerzensgeld zugesprochen und teilweise gleich ausbezahlt. Drei von ihnen erhielten auch den Betrag zurück, den ihnen die Räuber damals aus den Geldbörsen gestohlen hatten.

Richter sah Vorstrafen als Erschwerungsgrund
Als mildernd führte der Richter das teilweise Geständnis und die teilweise Schadenswiedergutmachung sowie das lange Wohlverhalten des Beschuldigten an – er hatte sich jahrelang nichts zuschulden kommen lassen. Deshalb blieb die Strafe am unteren Ende des Rahmens von ein bis zehn Jahren für Raub. Das Delikt des schweren Raubes sah das Gericht als nicht verwirklicht an, weil die Tatwaffe keine echte gewesen sei. Als erschwerend fielen dagegen acht einschlägige Vorstrafen ins Gewicht.

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