Freund erstochen

Acht Jahre Haft und Einweisung für 18-Jährigen nach Mord

Niederösterreich
10.11.2011 18:52
Acht Jahre Haft und die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher hat ein mittlerweile 18-Jähriger am Donnerstag am Landesgericht Wiener Neustadt ausgefasst, weil er Ende März im südlichen Niederösterreich nach einer durchzechten Nacht seinen 16-jährigen Freund auf einem Feldweg erstachen. Das Urteil des Geschworenensenats ist nicht rechtskräftig.

Zum Beginn des Prozesses am 25. Oktober hatte sich der Angeklagte geständig gezeigt, die Tötungsabsicht aber geleugnet. Die Verteidigung sprach daher von Notwehrüberschreitung. "Mein Freund ist mir nachgelaufen, er hielt mir ein Messer an den Hals und hat mir gedroht, dass er mich abstechen, zerteilen und in einen Mistkübel stecken wird. Da hab' ich ihm das Messer weggenommen und gleich zugestochen", erklärte der junge Angeklagte die Eskalation der Situation.

14 Mal rammte er seinem Freund das Messer in Brust-, Rücken- und Kopfbereich. "Er ist in die Knie gegangen, hat mich blöd angeschaut und gelacht. Da habe ich weiter gestochen", schilderte der 18-Jährige dem Gericht: "Ich war unter Adrenalin. Ich habe so etwas noch nie gemacht und würde es nie wieder machen."

Psychiater: "Seelische Abartigkeit höheren Grades"
"Angst und Aggression, das Zwillingspaar des Menschen" waren laut Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer ausschlaggebend für die Bluttat. Der 18-Jährige sei vor allem wegen seiner Gehörbeeinträchtigung gehänselt worden. Dazu kamen an jenem 27. März auch Alkohol und Cannabis. Der Psychiater jedenfalls hatte dem Geschworenensenat empfohlen, den Angeklagten in eine Anstalt einzuweisen: "Er leidet an einer seelischen Abartigkeit höheren Grades. Es besteht das Risiko, dass der Angeklagte eine derartige Straftat wieder begeht."

Anklägerin sah "heimtückisches Handeln"
Mit ihrem Urteil folgten die Geschworenen der Argumentation der Staatsanwältin, die in ihrem Plädoyer gemeint hatte: "Dem Angeklagten ist es darauf angekommen, sein Opfer umzubringen. Er hat 14 Mal dermaßen wuchtig und massiv zugestochen, dass nicht nur der Herzbeutel eröffnet wurde, sondern eine knöcherne Verletzung im Schädelbereich des Opfers eintrat." Die Anklägerin sprach von einem "heimtückischen Handeln".

Verteidigerin Evamaria Sluka-Grabner hatte hingegen auf "Notwehrüberschreitung aus Angst und Furcht" plädiert. Der Angeklagte sei ein "Nachzappler" gewesen, der wegen seiner Schwerhörigkeit vom späteren Opfer immer "verarscht" worden sei.

Sowohl Anklägerin als auch Verteidigerin gaben zum Urteil keine Erklärung ab, es ist daher nicht rechtskräftig – der Strafrahmen wäre bei dem jugendlichen Angeklagten bei maximal 15 Jahren Haft gelegen.

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