Somit darf der Sänger bestimmte Aussagen aus dem Buch über sie vorerst nicht mehr äußern. Siebzehn Stellen müssen aus dem Buch gestrichen werden. Noras Anwalt Bernd Schneider erklärte dazu gegenüber der deutschen Zeitung "Bild": "Nach dem heutigen Urteil muss Herr Anders zusehen, dass die betreffenden Passagen aus seinem Buch verschwinden. Ob er sie schwärzt oder herausreißt – mir egal!"
Im Falle einer Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro festgesetzt. Während Nora, die 14 Jahre mit Anders verheiratet war, zur Verhandlung erschien, kam Anders nicht zum Prozess, obwohl das Gericht das Erscheinen beider Beteiligter angeordnet hatte. Die Seite von Thomas Anders hatte zudem einen Befangenheitsantrag gegen sämtliche Kammermitglieder gestellt.
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