Kein Amtsverlust

Kinderpornos am PC: Fünf Monate Haft für Richter

Salzburg
03.11.2011 15:58
Ein Salzburger Strafrichter, auf dessen privatem Computer Kinderpornos gefunden wurden, ist am Landesgericht Steyr in Oberösterreich am Donnerstag schuldig gesprochen worden. Er wurde zu fünf Monaten bedingter Haft und zu einer unbedingten Geldstrafe von 2.250 Euro verurteilt. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen sowie eine bereits freiwillig begonnene Psychotherapie fortsetzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Ermittler der Polizei stellten fest, dass der Jurist von Anfang Februar bis kurz vor einer Hausdurchsuchung im August 2011 kinderpornografische Darstellungen im Internet betrachtet und teilweise heruntergeladen hatte. Er wurde daraufhin vorübergehend vom Dienst suspendiert und angeklagt.

Das Verfahren gegen ihn wurde nach Steyr ausgelagert, um dem Anschein vorzubeugen, seine Kollegen in Salzburg könnten voreingenommen oder parteiisch agieren. Der Prozess fand zudem teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Seit Anfang 2007 keinen Urlaub mehr gehabt
Der Staatsanwalt wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass in diesem Fall ein Mensch und nicht ein Richter beschuldigt werde, strafbare Handlungen begangen zu haben, die er auch umfassend gestanden habe. Bei dem Beruf des Angeklagten seien aber auch höhere Maßstäbe an die Moral und die gesamte Lebensführung anzulegen.

In der Urteilsbegründung wurde bekannt, dass sich der Richter während der Tatzeit in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe, weil er seit Anfang 2007 keinen Urlaub mehr gehabt habe und auch unter einem Burn-out-Syndrom leide. Bei der Bemessung der Strafe wurden unter anderem das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit mildernd berücksichtigt.

Kein Amtsverlust für Richter
Der Angeklagte erbat sich nach der Urteilsverkündung drei Tage Bedenkzeit. Auch der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab - somit ist der Richterspruch noch nicht rechtskräftig.

Der Strafrahmen für das angeklagte Delikt der pornografischen Darstellung Minderjähriger beträgt bis zu zwei Jahren. Übersteigt die bedingte Freiheitsstrafe ein Jahr oder die unbedingte sechs Monate, bedeutet dies bei Beamten laut Gesetz den Amtsverlust. Dieser bleibt dem Salzburger Strafrichter im konkreten Fall erspart.

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