"Selbst verabreicht"

Propofol-Experte entlastet Michael Jacksons Arzt

Adabei
29.10.2011 14:29
Beim Prozess um den Tod von Michael Jackson hat der Anästhesist Paul White (Bild) am Freitag die Ansicht vertreten, der Popstar habe sich die tödliche Propofol-Spritze selbst gesetzt. Auf die Frage, ob er von einer Selbstverabreichung des starken Medikaments "zwischen 11.30 Uhr und 12 Uhr" am 25. Juni 2009 ausgehe, sagte White: "Nach meiner Ansicht ja."

White blieb bei seiner zweitägigen Vernehmung konsequent bei seiner Ansicht, die Argumente der Anklage über die Verantwortung von Jacksons Leibarzt Conrad Murray für dessen Tod seien nicht zwingend.

Jackson habe am Tag seines Todes vermutlich auch mehrere Pillen eines starken Beruhigungsmittels geschluckt, sagte White. Michael Jackson müsse während einer Behandlungspause zusätzlich Pillen geschluckt haben. Die Vernehmung Whites, des wichtigsten Entlastungszeugen der Verteidigung, wurde am Freitag unterbrochen. Die Anklagevertreter sollen über das Wochenende die Möglichkeit haben, seine komplexen Aussagen zu durchdenken, um ihm ab Montag weitere Fragen zu stellen.

Murray vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft hält Murray vor, er habe diesem eine Überdosis Propofol verabreicht. Murray ist daher wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Vor White war der Suchtspezialist Robert Waldman zu Wort gekommen, der die Ansicht vertrat, Jackson sei schon Monate vor seinem Tod von dem Schmerzmittel Demerol abhängig gewesen.

Dieses Schmerzmittel wurde dem Popstar zwischen April und Juni 2009 verabreicht, weil er an den Folgen von Botox- und anderen schönheitschirurgischen Eingriffen litt. Murray muss bei einem Schuldspruch mit vier Jahren Gefängnis rechnen.

Urteil schon am Montag?
Der Prozess befindet sich in der fünften Woche. White soll am Montag auch von der Anklage ins Verhör genommen werden. Danach geht das Verfahren zur Entscheidung an die Jury. Die Geschworenen könnten sich sogar schon am späten Montag auf ein Urteil verständigen. Es wird nicht erwartet, dass Murray selbst in den Zeugenstand tritt. Im Falle eines Schuldspruchs drohen dem 58-jährigen Mediziner bis zu vier Jahre Haft.

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(Bild: kmm)



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