Sie "ist patschert"

Frau mit Revolver in Hals geschossen: Friseurin verurteilt

Niederösterreich
20.10.2011 16:03
Wegen fahrlässiger Körperverletzung ist eine 50-jährige Friseurin am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten zu sieben Monaten bedingter Haft, einer Geldstrafe von 180 Tagsätzen und 4.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Die Frau hatte im vergangenen Jänner einer Bekannten unabsichtlich mit einem Revolver in den Hals geschossen. Weil sie "patschert ist", wie ihr Anwalt vor Gericht ausführte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Vorfall hatte sich am 13. Jänner im Wohnhaus der Friseurin im Bezirk Tulln in Niederösterreich ereignet. Eine damals 77-jährige Bekannte hatte sich bei ihr im Keller aufgehalten, um sich von ihr die Haare machen zu lassen. Während die Pensionistin unter der Trockenhaube saß, ereignete sich der Unfall: Ein Bekannter war zwischenzeitlich gekommen, dem die 50-Jährige ihre neue Waffe zeigen wollte, weil "ich so eine Freude damit hatte", wie sie vor Gericht erklärte.

Friseurin wusste nicht, dass Waffe geladen war
Die beiden gingen in den Nebenraum, wo sich der verschlossene Waffenschrank befand. Die Angeklagte zeigte dem Mann zunächst die neue Waffe, dann einen Revolver ihres Ehemannes, eines Jägers. Dieser hatte mit der Waffe einen Marder jagen wollen und sie deswegen geladen in den Kasten gelegt, was die Frau offenbar nicht wusste. Weil es zu dunkel war, ging sie mit dem Revolver zurück in das Zimmer, in dem die 77-Jährige saß.

Beim Prüfen der Waffe löste sich plötzlich ein Schuss, der die Dame rechts in den Hals traf und auf der linken Seite am Oberkörper wieder austrat. "Jetzt hast mich getroffen", habe die Frau gesagt. Sofort wurde ein Arzt verständigt und Erste Hilfe geleistet. Obwohl sie schwer verletzt war, habe sie sich nicht "in Todesangst" befunden, sagte die 77-Jährige als Zeugin: "Ich hab' den Doktor gefragt, ob ich überhaupt ins Spital muss." Wie der Unfall zustande kam, habe sie nicht mitbekommen.

Verteidiger bezeichnet Mandantin als "patschert"
Der Schuss habe sich gelöst, weil "ich unachtsam war", gab die 50-Jährige zu. Zudem stellte der Schießsachverständige fest, dass die Handhabung des Revolvers durch die Angeklagte, die rund 20 Jahre lang eine Waffenbesitzkarte hatte, "auf jeden Fall unsachgemäß" war. Auch ihr eigener Verteidiger räumte ein: "Ich will das nicht schönreden. Die Angeklagte ist patschert, das hat man heute gesehen. Gott sei Dank ist das glimpflich ausgegangen." Die Frau nahm die Strafe an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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