Die Tochter des mehrfach vorbestraften Angeklagten weigerte sich Mitte September, zur Nachprüfung anzutreten. Bei der Fahrt zur Hauptschule kam es deshalb zu einem heftigen Streit mit ihren Eltern. Der Mann gab nun zu, der 15-Jährigen Schläge angedroht zu haben. Er habe auch einmal ausgeholt, das Mädchen, das am Rücksitz saß, aber nicht getroffen.
Dass er ihr, wie in der Anklage angeführt, eine Ohrfeige verpasst, die Hände um ihren Hals gelegt und sie mit dem Kopf gegen die Kopfstütze geschlagen habe, bestritt er. Die Tochter entlastete ihren Vater vor Gericht: Aus Ärger habe sie bei der Polizei falsche Angaben gemacht. Nach ihrer Aussage brach das Mädchen in Tränen aus und verließ den Gerichtssaal.
Streit um genauen Ablauf der Treibens
Doch im Prozess ging es nicht nur um Vater und Tochter, sondern auch um einen Passanten, der bei dem Streit dazwischengegangen war, nachdem Vater und Tochter am Tag des Vorfalls aus dem Auto ausgestiegen waren. Denn auf der Straße ging der Streit weiter. Laut Anklage hat der Mann der Jugendlichen einen Stoß versetzt, sodass sie in ein Gebüsch geschleudert wurde. Daraufhin sei der Passant eingeschritten.
Diesen Ablauf stritt der Angeklagte vor Gericht zuerst ab und behauptete stattdessen, er sei plötzlich von hinten von dem Mann angesprungen worden und gemeinsam mit seiner Tochter ins Gebüsch geflogen. Später räumte er ein, dass er möglicherweise doch selbst seine Tochter dorthin befördert habe.
15-Zentimeter-Springermesser oder Schweizermesser?
Unterschiedliche Versionen gab es auch dazu, wie die darauffolgende Auseinandersetzung mit dem Fußgänger verlief. Fest steht, dass der Angeklagte dem Mann zunächst nachlief, dann aber wegen Kurzatmigkeit aufgab. Als der andere wieder zurückkehrte und sich erneut einmischte, zog der Vater ein Messer. Während einige Zeugen von einem braunen Springermesser mit einer 15-Zentimeter-Klinge sprachen, behauptete der 47-Jährige, es habe sich nur um ein kleines Schweizer Taschenmesser gehandelt.
Das Gericht sprach den Mann vom Vorwurf der versuchten und vollendeten Körperverletzung frei, wegen versuchter schwerer Nötigung bekam er allerdings acht Monate Haft aufgebrummt, zwei davon unbedingt. Weil er seit Mitte September in Untersuchungshaft sitzt, geht er demnächst frei.
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