Prostituierten-Mord

Justiz prüft: Mann aus Wels 17 Jahre unschuldig in Haft?

Salzburg
12.10.2011 10:14
Ein möglicher Justizirrtum ist in Salzburg ans Licht gekommen: Ein Mann aus Wels in Oberösterreich könnte 17 Jahre seines Lebens wegen eines Mordes im Gefängnis verbracht haben, den er nicht verübt hat. 31 Jahre nach der Bluttat hat die Staatsanwaltschaft der Mozartstadt den Fall neu aufgerollt. Damals am Tatort gefundene Fingerabdrücke konnten heuer einem in München lebenden Niederländer zugeordnet werden, hieß es am Mittwoch von der Anklagebehörde.

Am 5. November 1980 wurde in einer Wohnung in der Salzburger Linzergasse die Leiche einer 23-jährigen Prostituierten entdeckt. Ihr Mörder hatte die drogenabhängige Frau mit dem zwei Meter langen Kabel eines Filmprojektors erdrosselt und in der Wohnung ihres Zuhälters liegen gelassen. Der damals 29-jährige Welser, der im Milieu "Mandi" genannt wurde, alarmierte die Polizei, geriet aber selbst ins Visier der Ermittler und wurde rasch festgenommen.

Die Prostituierte war in der Zeit vor ihrem Tod wegen einer Operation dem Gewerbe nicht mehr nachgegangen und wollte sich offenbar von ihrem Zuhälter und dem Milieu verabschieden. "Mandi" soll sie deshalb massiv bedroht haben. Obwohl er die Tat immer bestritt, wurde er vor Gericht gestellt und von den Geschworenen trotz Fehlens von Beweisen mit 5:3 Stimmen des Mordes schuldig gesprochen und zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Zufallstreffer könnte Wiederaufnahme bewirken
"Durch puren Zufall gab es heuer eine Treffermeldung", sagte Barbara Feichtinger, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg. Fingerabdrücke, die seinerzeit am Tatort auf einer Schmuckschatulle gefunden wurden, passten zu einem heute in München aufhältigen Niederländer, der 1980 als Lehrling in Salzburg arbeitete.

Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin beim Landesgericht Salzburg die Wiederaufnahme des Verfahrens. Der Fall gelte zurzeit als abgeschlossen, die Behörde könne daher erst ermitteln, wenn die Wiederaufnahme bewilligt worden sei, sagte Feichtinger. Zum derzeitigen Stand des Verfahrens gab es vonseiten des Landesgerichts vorerst keine Stellungnahme.

Haftentschädigung ein Thema
"Sollte das Gericht die Wiederaufnahme bewilligen, gälte der inzwischen 60-jährige Ex-Häftling nur mehr als Verdächtiger, so Feichtinger. Er könnte dann auch freigesprochen werden. In diesem Fall wäre auch eine Haftentschädigung ein Thema, die zwischen 20 bis höchstens 50 Euro pro Tag beträgt. Möglich wäre auch die Rückforderung des Verdienstentganges.

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