Der Angeklagte steht unter Verdacht, ein halbes Jahr lang Kinderpornos aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Die einschlägigen Sequenzen habe er auf seinem Privat-PC gespeichert (siehe Infobox). Da bei der Staatsanwaltschaft Salzburg die Gefahr der Befangenheit bestanden hatte, wurden die Ermittlungen an die Anklagebehörde in Linz abgetreten.
Richter droht bei Verurteilung Amstverlust
Um dem Anschein vorzubeugen, die Kollegen des beschuldigten Richters könnten voreingenommen oder parteiisch agieren, wird auch der Prozess nicht in Salzburg geführt. Aus diesem Grund hat das Oberlandesgericht Linz den Entschluss gefasst, das Verfahren nach Steyr auszulagern. An diesem Gericht kann der Prozess nur dann nicht abgehalten werden, wenn sich alle zur Verfügung stehenden Richter als befangen erklären.
Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Übersteigt diese ein Jahr oder die unbedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe sechs Monate, würde dies für den Richter den Amtsverlust bedeuten.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.