Schüsse auf Auto

Georgier kommt mit sechs Monaten bedingt davon

Salzburg
03.10.2011 17:58
Sachbeschädigung, Vergehen nach dem Waffengesetz, zweimalige gefährliche Drohung mit dem Tode - dafür ist ein 32-jähriger Georgier am Montag am Landesgericht Salzburg zu einer bedingten - noch nicht rechtskräftigen - Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Eine Verurteilung wegen Mordversuchs blieb dem Mann erspart.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, am 14. November 2010 in St. Johann im Pongau in Mordabsicht auf einen in einem Auto sitzenden Tschetschenen sieben Schüsse abgefeuert zu haben, nachdem er von diesem durch einen Bauchstich verletzt worden war. Die Kugeln verfehlten den Mann zwar, das Auto wurde allerdings beschädigt.

Geschworene glaubten Beschuldigtem
Die Mehrheit der Geschworenen glaubte der Version des Beschuldigten, er habe den Mann nicht erschießen wollen und wegen der Dunkelheit auch gar nicht auf ihn zielen können: Die Frage nach dem versuchten Mord wurde daher mit sechs zu zwei Stimmen verneint. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Bereits am ersten Verhandlungstag im August (siehe Infobox) hatte der Beschuldigte dem Vorsitzenden Richter Manfred Seiss erklärt, dass der Tschetschene gar nicht im Auto, sondern in der Nähe eines Hauses gewesen sei. Er habe mit den Schüssen aus der Pistole bloß demonstrieren wollen, dass mit ihm nicht zu spaßen sei. Gegen den Tschetschenen wird wegen des Messerstichs gesondert ermittelt.

Zweites Verfahren gegen Georgier läuft
Zudem läuft gegen den Georgier noch ein getrenntes Verfahren wegen schweren, gewerbsmäßigen Betruges. Er soll sich zwischen Jänner 2008 und September 2010 mehr als 63.000 Euro aus der Grundversorgung für Asylbewerber erschlichen und außerdem mithilfe von mindestens vier Alias-Namen in verschiedenen Ländern um Asyl angesucht haben.

Derzeit sei man beim Ausforschen eines Zeugen, der die notwendigen Auskünfte geben und Unterlagen zu dem mutmaßlichen Sozialbetrug vorlegen könne, erläuterte Gerichtssprecherin Bettina Maxones-Kurkowski.

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