Dies soll sich mit dem Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG) ändern, welches das Gesundheitsministerium in Kooperation mit dem Innen- und Justizministerium ausgearbeitet hat. Welche Substanzgruppen verboten werden, will Stöger nicht im Gesetz selbst, sondern per Verordnung festlegen, die an die sich permanent ändernden Marktbedingungen angepasst werden kann. Das Angebot an synthetischen Cannabinoiden und vergleichbaren Stoffen ist kaum überschaubar, ihre genaue Wirkung meistens nicht abschätzbar. "Wir werden den Markt beobachten und darauf reagieren", kündigte Stöger an.
"Das Entscheidende ist, dass wir jetzt gerichtliche Strafen haben werden. Mit diesem Gesetz sind wir europaweit Vorreiter", betonte er. Es gehe nicht darum, die jugendlichen Abnehmer zu kriminalisieren, sondern die Hersteller und Verkäufer der Präparate mit entsprechenden Sanktionen abzuschrecken, präzisierte Justizministerin Karl: "Die rechtliche Grauzone muss ein Ende haben."
Bis zu drei Jahre Haft drohen
Wer als Erwachsener Unter-18-Jährigen "Legal Highs" verkauft, muss zukünftig mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. Deals unter Jugendlichen werden mit bis zu zwei Jahren geahndet. Wird die Gesundheit von mehr als zehn Personen gefährdet, erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu fünf, bei schweren Körperverletzungen oder dem Tod eines Abnehmers auf bis zu zehn Jahre. Stöger zeigte sich zuversichtlich, dass der Gesetzwerdungsprozess bis Jahresende abgeschlossen werden und das NPSG mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten kann: "Der 1. Jänner ist ein gutes Ziel."
Handel passiert hauptsächlich im Netz
Ob dem stetig zunehmenden Phänomen der "Legal Highs" mit derartigen Maßnahmen beizukommen ist, scheint allerdings mehr als fraglich, da sich der Handel mit den "Badesalz-Drogen" hauptsächlich im Internet abspielt. Partyfreudige Jugendliche ordern hier die vergleichsweise preiswerten Substanzen, wo zahlreiche in aller Regel ausländische Anbieter mit wenigen Klicks und ohne jegliche Alterskontrolle zu erreichen sind. Bestellungen, Bezahlung und Vertrieb werden online abgewickelt, so dass die Profiteure dieses "Trends" mit dem neuen Gesetz wohl kaum zu beeindrucken sein dürften.
Derartige Einwände ließ der Gesundheitsminister aber nicht gelten: "Die Polizei wird ein gutes Gesetz bekommen. In dem Moment, wo ein Produkt nach Österreich kommt, können die Behörden beschlagnahmen." Er wolle "den Geschäftemachern einen Riegel vorschieben, die jugendliches Experimentierverhalten bewusst ausnutzen", bekräftigte Stöger.
Populäre Partydrogen in der legalen Grauzone
In das kollektive Bewusstsein eingedrungen sind die "Legal Highs" erst in den letzten Jahren durch den Siegeszug von "Spice", einer cannabisähnlichen Droge, welche aus synthetischen Cannabinoiden und getrockneten Pflanzenteilen besteht. In Österreich sind der Verkauf und die Weitergabe von "Spice" bereits seit 2009 verboten.
Auch die bis August 2010 legale Partydroge Mephedron ist mittlerweile verboten, dennoch ist der Handel in Österreich immer noch weit verbreitet. Erst vor wenigen Tagen wurde in Niederösterreich eine neunköpfige Bande, die insgesamt 1,6 Kilogramm der Droge ins Land geschmuggelt hatte, von der Polizei dingfest gemacht (siehe Infobox).
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