Acht Monate bedingt

Vorarlbergerin (22) wegen Schüttelns von Baby verurteilt

Vorarlberg
28.09.2011 14:27
Wegen schwerer Körperverletzung an ihrem kleinen Sohn ist eine 22-jährige Bregenzerin am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer Geld- und Freiheitsstrafe (acht Monate bedingt) verurteilt worden. Die Frau soll Anfang Februar 2011 ihren damals drei Monate alten Sohn heftig geschüttelt haben. Sie gab an, dass sie das schreiende Kind dadurch beruhigen wollte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Mutter des Buben und einer zweieinhalbjährigen Tochter hatte ursprünglich angegeben, mit dem Kleinkind auf dem Arm gestürzt zu sein. Später, als feststand, dass dieser Sachverhalt auf keinen Fall stimmen konnte, gestand sie das Schütteln ein. Dabei hatte sich der Bub den Kopf an einem Türstock angeschlagen, wodurch es zu einem Schädelbruch kam. Die schlimmeren Verletzungen entstanden aber durch das Schütteln selbst. Das Gehirn des Kindes wurde schwer in Mitleidenschaft gezogen. Die Frau sprach von höchstens zwei Vorfällen, Gerichtsmediziner Walter Rabl von mindestens zwei.

Mutter leugnete, überfordert gewesen zu sein
Die junge Mutter leugnete vor Gericht, dass sie überfordert gewesen sei. Ihr Mann hingegen gab an, dass sie ihn mehrfach angerufen habe, weil sich der gemeinsame Sohn nicht beruhigen ließ. Die Staatsanwaltschaft klagte Quälen oder Vernachlässigen von unmündigen, jüngeren oder wehrlosen Personen an - das Gericht verurteilte die Frau allerdings wegen schwerer Körperverletzung. "Ich bin sicher, dass Sie damit rechneten, dass Ihr Bub schwer verletzt werden könnte", erklärte die Richterin. Derartige Qualen und grausame Folgewirkungen habe die Frau aber nicht erwartet.

Bleibende Schäden nicht auszuschließen
Vermutlich wird sich das Ausmaß der Schädigung erst ermessen lassen, wenn das Kind im Volksschulalter ist. Fest steht, dass der Bub bereits Entwicklungsverzögerungen aufweist. Weil das Verfahren aber jetzt abzuschließen war, durfte das Gericht nicht von bleibenden Schäden ausgehen. Die Mutter kam daher mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.880 Euro und einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung davon. Zudem muss sie ihrem Sohn 5.400 Euro Teilschmerzensgeld bezahlen und haftet für alle Kosten, die durch allfällige Spätfolgen entstehen. Sowohl der kleine Bub als auch seine Schwester wurden bei einer Pflegefamilie untergebracht.

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