Der Fall Nadina birgt – wie berichtet – juristischen Sprengstoff. Das Mädchen ist seit einem Routine-Eingriff Anfang 2008 schwerstbehindert und wird es ihr Leben lang bleiben. Im mittlerweile Jahre währenden und schwierigen Kampf der Eltern um die Aufklärung der Geschehnisse im Operationssaal wurden angebliche Fehler der behandelnden Ärzte und auch bedenkliche Zustände an der Klinik in Innsbruck entdeckt, die möglicherweise Pannen ausgelöst haben könnten.
"Wir holen ein pharmakologisches Gutachten ein"
Die Staatsanwaltschaft reagierte und nahm Ermittlungen gegen die Tilak als Beschuldigter nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz auf – das gab es bisher noch nie. Die ersten Schritte im Ermittlungsverfahren setzte die Staatsanwaltschaft vergangene Woche: "Wir holen ein pharmakologisches Gutachten ein, um zu überprüfen, ob die Narkose- und Arzneimittel fach- und sachgerecht verabreicht wurden. Zudem überprüft das Landeskriminalamt parallel die Organisationsstruktur an der Klinik auf etwaige Mängel", schildert Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Tilak gibt nur "magere" Stellungnahme ab
Beide Schritte beinhalten Sprengstoff für die Tilak als Verband: Denn einerseits steht im Raum, dass die kritisierten Medikamente an der Klinik standardmäßig so verwendet werden, andererseits gab ein behandelnder Arzt offenbar "Personalmangel" und "Umzug in neue Räume" als Grund für die Unterlassung der Überwachung Nadinas während und nach der OP an.
Von Tilak-Seite wird dazu nur ausflüchtend Stellung genommen: "Wir unterstützen die Staatsanwaltschaft und sind an einer Aufklärung interessiert", erklärte Sprecherin Teresa Lackner kurz. Mehr wollte man nicht dazu sagen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.