Bei der privaten Feier in der Kaserne war reichlich Alkohol geflossen. Der zivile Vertragsbedienstete hatte die Feier außer Dienst gemeinsam mit dem Rekruten besucht. "Beide Männer waren alkoholisiert", sagte Staatsanwalt Marcus Neher, der die Ermittlungen gegen den Vizeleutnant bestätigte.
Als der Grundwehrdiener über Kreislaufbeschwerden und Atemnot klagte, bot ihm der 51-jährige Unteroffizier an, er werde ihn zum Krankenrevier bringen. Allerdings soll der Vizeleutnant zu seiner privaten Unterkunft auf dem Kasernengelände gefahren sein und den stark alkoholisierten Soldaten laut Anzeige auf sein Bett gelegt haben. Obwohl der 20-Jährige klar machte, dass er das nicht wolle, soll der Vizeleutnant massive sexuelle Handlungen an ihm vollzogen haben.
Schlafenden Rekruten missbraucht
Er habe zuerst geschlafen und dann bemerkt, dass der Mann einen Oralverkehr vollzog, schilderte der 20-Jährige bei seiner behördlichen Einvernahme. Nach dem mutmaßlichen Missbrauch soll der Unteroffizier den Rekruten noch unter Druck gesetzt haben, nicht von den Geschehnissen zu erzählen. Der 20-Jährige begab sich im Anschluss in seine Unterkunft in der Kaserne.
Als der Rekrut am folgenden Tag den Vorfall bei seinen Vorgesetzten meldete, wurde der Vertragsbedienstete einvernommen und fristlos entlassen. "Es wurde vom Bundesheer eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft eingebracht und ein Disziplinarverfahren gegen den Vertragsbediensteten eingeleitet", sagte der Militärsprecher. Beide Männer waren im Kraftfahrwesen des Heeres tätig. Ein direktes Befehlsverhältnis habe aber nicht bestanden, wurde seitens des Militärs betont.
Grundwehrdiener in psychologischer Behandlung
Der Grundwehrdiener wurde nach Bekanntwerden des Zwischenfalles am nächsten Tag vom Dienst freigestellt und vom Heerespsychologischen Dienst behandelt. Sein Grundwehrdienst endet kommende Woche. Ihm werde weiterhin eine kostenlose psychologische Behandlung angeboten, teilte das Bundesheer mit.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person sowie wegen unterlassener Hilfeleistung. Dem Vizeleutnant droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
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