Prozess in Linz

Von Schuldirektor attackiert – Bub verklagt Republik

Oberösterreich
23.09.2011 13:45
Ein Volksschüler aus Oberösterreich klagt die Republik Österreich, denn der Direktor seiner ehemaligen Schule in Linz soll mehrmals tätlich gegen das Kind vorgegangen sein. Die Republik als Dienstgeber des Pädagogen habe zwar eingeräumt, dass dessen Vorgehen rechtswidrig gewesen sei, das Ganze sei jedoch ein "Arbeitsunfall" gewesen, an dem allein der Schüler Schuld habe. Er soll den Direktor provoziert haben.

Kurt Lichtl, der Anwalt des Kleinen, bestätigte im Gespräch mit krone.at die Vorfälle: So hätten im Schuljahr 2008/2009 - der Bub war damals sieben Jahre alt - nach Aussage seines Mandanten mehrere Übergriffe des Direktors stattgefunden. Zwei Vorfälle, darunter einen "Schlag auf den Hinterkopf" sowie ein festes Zupacken am Arm des Buben, habe der Direktor auch zugegeben.

Vorfall als "Arbeitsunfall" gewertet
Als der Taferlklassler seinen Eltern von den Übergriffen berichtete, hätten diese das zunächst nicht geglaubt, berichtete Anwalt Lichtl, der den Schüler im Prozess gegen die Republik als Dienstgeber des Direktors vertritt. Als der Bub dann aber Schulangst entwickelte und zum Bettnässer wurde, seien sie aktiv geworden. Seither hätten die Eltern versucht, zumindest eine Entschuldigung für das Verhalten des Direktors zu bekommen - doch dazu waren weder die Schulbehörden noch der Direktor bereit. Die Eltern hätten daher schließlich beschlossen, den Vorfall vor Gericht zu klären.

Schmerzensgeld-Forderung in Höhe von 3.500 Euro
Die Finanzprokuratur habe nach der Anklage durch Lichtl schließlich in einer Klagsbeantwortung zwar eingeräumt, dass das Vorgehen des Direktors rechtswidrig gewesen sei. Doch laut dem Schreiben sei das Ganze als "Arbeitsunfall" zu werten, an dem der Bub alleine Schuld trage, denn er habe das Verhalten des Direktors provoziert. Ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Direktors liege daher keinesfalls vor.

Lichtl hat auf Schmerzensgeld geklagt und verlangt für seinen Mandanten 3.500 Euro. Der Bub hat mittlerweile die Schule gewechselt. Seine psychischen Probleme seien seither verschwunden. Kommende Woche startet der Prozess in Linz.

Übergriffe auf Schüler keine Seltenheit
Der aktuell Fall sorgt nun österreichweit für Aufsehen, doch Fälle von übergriffigen Lehrern sind laut Eleonara Kleibel, Bundesvorsitzende der Aktion kritischer SchülerInnen, keine Seltenheit. So würden sich täglich mehrere Schüler hilfesuchend an den SchülerInnen-Notruf wenden: "In 70 Prozent der Fälle geht es um Probleme mit Lehrern", berichtete Kleibel.

Bereits verbale Demütigungen von Schülern, bei beispielsweise schlechten Noten, seien an sich rechtswidrig. Kommt es zu psychischen oder gar physischen Übergriffen, empfiehlt Kleibel Betroffenen, dies in der Schule unverzüglich zum Thema zu machen und vor den Schulgemeinschaftsausschuss zu bringen. Gerade bei körperlicher Gewalt stelle sich dann meistens heraus, dass der betreffende Lehrer nicht zum ersten Mal tätlich geworden ist.

"Lehrer sitzen in der Regel auf dem längeren Ast"
Gegen einen solchen allerdings vorzugehen, sei trotzdem schwierig, denn meist fehlen Zeugen, die den Vorfall auch bestätigen. Oftmals sei die Angst vor schulischen Konsequenzen der Grund, nicht gegen den Klassenlehrer auszusagen. "Es läuft dann auf die Frage der Glaubwürdigkeit des betroffenen Schülers heraus, und da sitzen Lehrer in der Regel auf dem längeren Ast", so die AKS-Bundesvorsitzende.

Wenn ein Pädagoge die Grenzen des Zulässigen überschritten hat, würde er in solchen Fällen vom Landesschulrat nur an eine andere Schule versetzt werden - bislang sei der AKS aber kein Fall bekannt, bei dem ein übergriffiger Lehrer durch die Landesschulbehörden suspendiert worden wäre.

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